Wegen Beleidigung ist ein Pfullendorfer im Amtsgericht Sigmaringen zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Amtsrichterin Kristina Selig mochte im Hinblick auf die angehäuften Vorfälle von derben Beschimpfungen anderer Personen nichts mehr zugunsten des Angeklagten feststellen.

Die wenigste Zeit nüchtern

Der Verurteilte nimmt nach eigenen Angaben hin- und wieder Gelegenheitsjobs an. Die meiste Zeit ist er jedoch arbeitslos und bezieht Hartz-IV-Entgelt in Höhe von 426 Euro, besitzt aber eine Eigentumswohnung. Als Belastungszeugin erschien vor Gericht eine zerbrechlich wirkende Rentnerin. Als Mitbewohnerin bekomme sie oftmals dessen Streitigkeiten mit. Prinzipiell sei er kein schlechter Mensch, er täte ihr sogar leid. „Doch die wenigste Zeit ist er nüchtern“: Dann würde er seine Musik laut stellen und jede Person, die es wagt, ihn gegen 22 Uhr um eine Reduzierung des Lärmpegels zu bitten, würde von ihm mit demütigenden, vulgären Kränkungen und Verwünschungen belegt und abgewiesen. Dreimal habe sie sich bereits in ihrer Verzweiflung an die örtliche Polizei gewandt und selbst den daraufhin vor Ort erschienenen Beamten hätte er unter lautstarken Schimpfkanonaden seine Tür nicht geöffnet.

Zehn Einträge im Strafregister

Zehn Einträge im Strafregister deuten auf über acht Jahre hinweg auf sich ständig wiederholende Delikte des Angeklagten: So wurde er wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung, Diebstahls sowie in den meisten Fällen wegen Beleidigung mit Bedrohung verurteilt. Beim Verlesen seines Sammelsuriums an niveaulosen Kraftausdrücken fühlte er sich vor Gericht sogar amüsiert und rechtfertigte sich: „Dafür bin ich ja bestraft worden.“ Eine wegen seiner offenkundigen Alkoholproblematik ihm beigestellte Bewährungshelferin hatte bislang nur wenige Sitzungen absolviert und schilderte ihn als freundlich in den Gesprächen. Der angebliche Entlastungszeuge, der für ihn aussagen sollte, dass er zum Zeitpunkt der Anzeige gar nicht zuhause gewesen sei, war dem Gericht ferngeblieben.

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Die Staatsanwältin sah den jüngsten Sachverhalt als erwiesen an. „Die attackierte Bewohnerin sagte sehr glaubhaft aus, dass sie mehrfach von ihm beleidigt worden ist.“ Da sehe sie durch dessen zahlreiche Vorstrafen, auch innerhalb der vor wenigen Monaten eingeräumten nochmaligen Bewährungsfrist, „keine günstige Sozialprognose“ mehr. Sie beantragte eine zweimonatige Freiheitsstrafe. Richterin Selig äußerte bei ihrer Urteilsbegründung große Zweifel, dass sich am Verhalten des Angeklagten noch etwas ändern werde und riet ihm: „Hören sie einfach auf, andere Leute zu beleidigen.“