Milde davongekommen ist ein 59-Jähriger vor dem Amtsgericht Sigmaringen. Für die Beleidigung einer Frau verhängte Richterin Kristina Selig lediglich eine Geldauflage von 300 Euro, die der Angeklagte auf eigenen Vorschlag hin an das gemeinnützige Werkstättle in Pfullendorf zu bezahlen hat. Den Tatvorwurf der Beleidigung räumte er zwar vor Gericht ein, nicht aber das ihm in der Anklageschrift explizit vorgeworfene grobe Schimpfwort gegen die Geschädigte. Die angeblich von ihm so derb beleidigte Frau hätte ihn zuvor selbst in rassistisch diskriminierender Form beleidigt: „Das hat mich aufgeregt!“ Sie sei für ihre Pöbeleien bekannt, sagte der Angeklagte beim Verhör, und sie würde am Spielautomaten stets bis in die Puppen sitzen und vor sich hin fluchen.

Schon provozierend begrüßt

Der ganze Zinnober spielte sich am hochnärrischen „Schmotzigen Dunnschtig“, am 24. Februar dieses Jahres, ab. Die Frau war mit ihrem Mann aus einer nahen Nachbargemeinde angereist, um sich das Narrenbaumstellen der Pfullendorfer Stegstreckerzunft anzuschauen. Hinterher hätten sie sich in eine Lokalität begeben, um sich ein wenig ihre Zeit am Spielautomaten zu vertreiben. Schon bei ihrem Eintreten hätte der Angeklagte die Beiden mit „Jetzt kommen die dummen Leute“ provokativ begrüßt, sagte die 52-Jährige im Zeugenstand aus. Sie erklärte mit weinerlicher Stimme, dass sie psychisch angeschlagen sei und deshalb nur selten aus dem Haus gehen würde. Und sie hätte überhaupt keinen Grund, andere zu beleidigen, beteuerte sie.

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Jedenfalls sei der ebenfalls am Spielautomaten zockende Angeklagte im Lokal ständig vor ihnen herumgetigert, hätte sich vor ihnen aufgebaut und dann ihr gegenüber die dreiste Feststellung getroffen, dass „du deinen Mann gar nicht verdient hast“. Nach weiteren Ausfälligkeiten sei ihr der Kragen geplatzt, woraufhin sie die Polizei telefonisch alarmiert und den Vorfall zur Anzeige gebracht hat. Von den in der Spielothek Bediensteten seien ihr angeblich deshalb Vorhaltungen gemacht worden. Diese würden halt eher zur Stammkundschaft halten.

Ehemann wohl nicht die ganze Zeit da

Der 60-jährige Ehemann bestätigte vor Gericht weitgehend die Aussagen seiner Frau, verwickelte sich aber merklich in Widersprüchlichkeiten bezüglich des tatsächlichen Ablaufs. Auf hartnäckiges richterliches Nachbohren erklärte er schließlich, sich zeitweilig gar nicht im besagten Lokal aufgehalten zu haben. So blieb Richterin Kristina Selig gar nichts anderes übrig, als das Verfahren unter Zustimmung des Staatsanwalts Matthias Buck gegen eine geringe Geldauflage vorläufig einzustellen. Der Einspruch des Angeklagten am 24. März gegen einen Strafbefehl in Höhe von 1000 Euro ist aus dessen Sicht somit erfolgreich verlaufen.