Es ist einfach nur ekelhaft! Am vergangenen Sonntag wurde der Bürgermeister von Schwennigen informiert, dass eimerweise Schlachtabfälle am Parkplatz „An der Buche“ Richtung Werenwag abgeladen wurden. „Niemand auf der ganzen Welt muss Schlachtabfälle einfach in die Natur werfen“, so Bürgermeister Ewald Hoffmann im Gespräch mit dem SÜDKURIER. Es gibt dafür viele Möglichkeiten, die Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Gerade in einer Zeit, in der Themen wie die afrikanische Schweinepest und andere Epidemien in aller Munde sind, könne das nicht sein. Immer wieder komme es vor, dass Spaziergänger im Wald auf unansehnliche Überreste von Tieren stoßen. Häufig handele es sich dabei um illegal entsorgte Tierkörper oder Schlachtabfälle.
Beseitigungspflicht missachtet
„Manch einer scheint sich nicht bewusst zu sein, dass alle toten Tiere, mit Ausnahme von Wildtieren, dem Tierkörperbeseitigungsrecht unterliegen“, äußert sich der Schwenninger Rathauschef empört. Tierkörper, Schlachtabfälle und andere tierische Nebenprodukte können zu einem Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier werden, sofern sie nicht fachgerecht entsorgt werden. Daher bestehe für diese Materialien eine Beseitigungspflicht. Der Weg der Entsorgung sei dabei genau vorgegeben. Die Beseitigungspflicht besteht selbstverständlich auch für tierische Abfälle aus Hausschlachtungen. Bei Unsicherheiten bezüglich der Entsorgung erhalte man Auskunft beim Amt für Abfallwirtschaft und beim Landratsamt, so der Bürgermeister weiter.
Bauhof-Mitarbeiter muss am Sonntag aufräumen
„Um diese Schlachtabfälle zu beseitigen, musste ein Mitarbeiter unseres Bauhofs den halben Sonntag am Parkplatz verbringen um aufzuräumen. So ist hier nicht nur gegen das Tierkörperbeseitigungsrecht grob verstoßen worden, sondern auch ein nicht unerheblicher Personal- und Materialeinsatz von Nöten gewesen“, berichtete Hoffmann. Wer Hinweise zu den Verursachern habe, könne sich an die Gemeindeverwaltung oder die Polizei wenden, sagte er.