Am 17. März soll die zweite Offenlage des Teilregionalplanes Energie des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben erfolgen. Die Kommunen haben dann zwei Monate Zeit und jeder Bürger einen Monat Zeit, um eine Stellungnahme beim Verband zu dem Planwerk einzureichen, informierte Bürgermeister Joachim Grüner den Gemeinderat in der jüngsten Sitzung.

Reduktion von 374 auf 243 Hektar

Der Rathauschef war mit dem künftigen Hauptamtsleiter Jochen Günter und den Gemeinderäten Clemens Veeser und Michael Riegger bei der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben dabei. Dort erfuhren die Besucher aus Wald, dass die ursprünglich geplanten 374 Hektar Vorrangflächen für Windenergie auf dem Gemeindegebiet aufgrund der ganzen Stellungnahmen, Natur- und Artenschutz auf 243 Hektar reduziert wurden.

Gemeinde hat Fachanwalt

Im Rahmen der ersten Anhörung 2024 hatten die Gemeinde und viele Bürger eine Stellungnahme zu den Flächenausweisungen für erneuerbare Energien abgegeben. Die Kommune hat mit Armin Brauns sogar einen Anwalt für Kommunalrecht mit Schwerpunkt Biogasanlagen und Windräder hinzugezogen. „Ziel war, das ganze Vorranggebiet wegzukriegen“, erklärte Bürgermeister Grüner im Gemeinderat. Sobald die Offenlage veröffentlicht wird, bereitet der Anwalt nach seinen Angaben eine zweite Stellungnahme vor, die dem Ratsgremium vor dem Versand an den Regionalverband vorgelegt wird. Der Windatlas hatte im geplanten Vorranggebiet eine zu geringe Windhöffigkeit festgestellt. Ein Gutachten, das der Grundbesitzer selbst in Auftrag gegeben hat, stellte eine ausreichende Windhöffigkeit fest und ein Projektierer hat demnach bereits sein Interesse am Bau von Windrädern bekundet. Bislang hatte die Gemeinde keine Chance, dieses Gutachten einzusehen. Laut Verwaltungsgericht hätten Projektierer einen Schutzanspruch, das Gutachten in einem ersten Schritt nicht herausgeben zu müssen, erläuterte Grüner.

Zahl der Windräder ist immer noch unklar

Clemens Veeser ergänzte, dass auf der Verbandsversammlung mit keinem Wort angeklungen sei, ob sich die entfallenden 88 Hektar Wald, die vorher zur Rodung geplant waren, verringern und es sei auch kein Wort gefallen, ob sich die Zahl von zehn oder elf Windrädern aufgrund der Flächenreduzierung verringere. Veeser geht nach eigenen Angaben immer noch davon aus, dass die Maximalzahl gebaut wird. Der altgediente Gemeinderat ergänzte, dass bei Gesprächen mit Bürgern festgestellt wurde, dass diese gar nicht wüssten, dass auf der Gemarkung Windräder geplant seien. In der zweiten Offenlegung dürfen übrigens keine Argumente aus den ersten Stellungnahmen aufgeführt werden, sondern neue Argumente und Gründe, die bislang noch nicht genannt wurden.

Noch kein Kontakt mit dem Grundstücksbesitzer

Markus Halmer, Ortsvorsteher von Glashütte-Kappel, fragte, ob bekannt sei, wie die Planung für das durchgehende Waldgebiet Richtung Meßkirch über die Gemeindegrenze hinaus verläuft. „Dort kommt nichts“, versicherten Veeser und Grüner. Halmer wollte zudem wissen, ob die Gemeinde mit dem Grundstücksbesitzer schon Kontakt aufgenommen und um eine Stellungnahme gebeten hat. „Wir können ihn um eine Stellungnahme bitten. Ob er das macht, weiß ich nicht“, entgegnete Joachim Gründer. Der Bürgermeister fand dies einen guten Vorschlag, in dieser Anfrage auch die Frage nach dem Gutachten der Windhöffigkeit anzubringen, weil der Windatlas ja etwas ganz anderes sage.

Privates Gutachten attestiert ausreichende Windhöffigkeit

„Unser Top-Argument muss der Windatlas und die Windhöffigkeit sein“, unterstrich Gemeinderätin Heike Fox. Wenn laut Windatlas kein ausreichender Wind weht, ein privates Gutachten jedoch das Gegenteil sage, müsse sie den Windatlas für das ganze Land in Frage stellen. Das private Gutachten komme vom Waldbesitzer, dem Fürst von Hohenzollern, der wolle, dass die Flächen bebaut werden und er die Pachteinnahmen habe. Dass das private Gutachten nicht herausgegeben werde, sei verständlich. „Die wollen sich ja nicht in die Karten schauen lassen“, so Heike Fox. Sie regte zudem an, die Kosten für ein Gutachten anzufragen. Wenn es nicht übertrieben viel kostet, könne die Gemeinde erwägen, ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben, bei dem vielleicht herauskommt, dass man gar keinen Wind hat.

Kleiner Arbeitskreis für Stellungnahme wird gebildet

Clemens Veeser regte an, zeitnah einen kleinen Arbeitskreis zu bilden, mit Menschen, die sich einbringen wollen, die Argumente aufzulisten und bis zum 17. März die Stellungnahme vorzubereiten. Die nächste Verbandsversammlung ist auf den 26. September, 14 Uhr, datiert, informierte Bürgermeister Grüner. Momentan liege die gesamte Vorrangfläche des Regionalverbandes bei 1,93 Prozent. Werde das vorgegebene Ausweisungsziel von 1,8 Prozent nicht erreicht, sei hier „open your mind“ und dann dürfte jeder mit einem Genehmigungsverfahren irgendwo bauen. Dass in Wald schon ein Projektierer bereitsteht, macht deutlich, dass da „schon etwas in Planung sei“.