Der Gemeinderat berät am Donnerstag, 11. April, über eine höhere Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen. In Absprache mit den Fraktionen schlägt die Verwaltung vor, die Sätze anzupassen: Für Dienste bis zu drei Stunden von bisher insgesamt 25 auf 28 Euro, für Dienste von mehr als drei bis sechs Stunden von 44 auf 49 Euro und für Dienste von mehr als sechs Stunden von 57 auf 64 Euro.

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Bei Stadträten ist folgende Anpassung vorgesehen: monatlicher Grundbetrag von 36 auf 40 Euro, Sitzungsgeld von 33 auf 37 Euro, und der monatliche Grundbetrag für Fraktionsvorsitzende von 90 auf 100 Euro und für ihre Stellvertreter von 25 auf 28 Euro. Die Monatspauschale für Fraktionen (mindestens drei Mitglieder) für Auslagen wie Telefon oder Porto soll von bisher drei Euro pro Mitglied auf vier Euro erhöht werden.

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Bei den Ortschaftsräten soll die Aufwandsentschädigung von 23 auf 26 Euro pro Sitzung angepasst werden.

Die Ortsvorsteher erhalten keine Aufwandsentschädigung, sie werden nach dem Gesetz über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeister und der ehrenamtlichen Ortsvorsteher entlohnt.

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Die Satzungsänderung soll zum 1. Juli in Kraft treten, damit die neuen Sätze zur konstituierenden Sitzung umgesetzt werden können. Die konstituierende Sitzung ist am 11. Juli geplant, sagte die stellvertretende Hauptamtsleiterin Daniela Götz auf Nachfrage.
Durch die Erhöhung der ehrenamtlichen Entschädigung entstehen Mehrkosten. Da aktuell noch nicht absehbar ist, wie sich der neue Gemeinderat zusammen setzt, wurde die Berechnung der Mehrkosten an Hand der derzeitigen Besetzung des Gremiums berechnet und beläuft sich auf circa 6000 Euro. Die Mehrkosten sollen durch Einsparungen bei den Geschäftsaufwendungen gedeckt werden, heißt es.

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