Die Waldrodung auf dem Ettenberg für den Windpark Blumberg rückt näher. Am Donnerstag, 24. Januar, ist auf dem Ettenberg ein Vor-Ort-Termin, bei dem die endgültigen Baufelder abgesteckt werden, teilte das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis auf Anfrage mit. Vorher beginnen die Holzerntemaßnahmen nicht. Auftraggeber für die Rodung seien die Waldbesitzer, die Stadt Blumberg und der Forstbetrieb des Fürst zu Fürstenberg, hieß es.

Zwei Windparks

  • Auf der Länge und dem Ettenberg wollen die beiden Investoren Solarcomplex (Singen) und Green City Energy (München) zusammen elf Schwachwindräder auf Donaueschinger, Hüfinger und Blumberger Gemarkung errichten. Sieben Windräder will Solarcomplex auf der Länge bauen, vier Windräder will Green City Energy auf dem Ettenberg erstellen. Die beiden Firmen setzten dabei auf unterschiedliche Modelle. Die Nabenhöhen liegen bei rund 164 Metern und die Rotordurchmesser bei rund 137 Metern.

Gerichtsverfahren

  • Vor dem Verwaltungsgericht Freiburg ist seit Frühjahr 2018 ein Eilverfahren der bundesweiten Naturschutzinitiative e.v. gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung (BImSch-Genehmigung) des Landratsamt Schwarzwald Baar Kreis für beide Vorhaben anhängig. Nachdem das Gericht noch Akten nachfordern musste, erwartet Pressesprecher Klaus Döll die Entscheidung auf jeden Fall noch im ersten Halbjahr 2019, möglicherweise schon im ersten Quartal.
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  • Recherche: Im Zuge einer SÜDKURIER-Recherche wurde bekannt, dass Solarcomplex das Landratsamt Ende November 2016 bat, für die Genehmigung die Stellungnahme der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg in Freiburg nicht zu berücksichtigen. Die Forschungsanstalt, die andere Behörden wie die Forstdirektion oder die Naturschutzverwaltung berät, hatte Bedenken gegen die beide Vorhaben geäußert. Es seien "erhebliche Beeinträchtigungen auf die Funktion eines Korridors gemäß Generalwildwegeplan" zu erwarten, und die Wirkung würde durch die beiden "unmittelbar benachbarten Windparks" kumulieren, sprich verstärkt.
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  • Klageberechtigte: Zudem teilte Solarcomplex der Genehmigungsbehörde mit, dass nur die Besitzer eines Gehöfts in einem Außenbereich klageberechtigt wären und von dieser Familie ihrer Einschätzung nach keine Klagen drohten. Ist so etwas üblich?

Landratsamt nimmt Stellung

  • Beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis hieß es auf Anfrage: Derartige Bitten von Investoren erhielten sie öfters, so Pressesprecherin Heike Frank. Ende November 2016 hätten Gespräche mit der Forschungsanstalt wegen Bedenken hinsichtlich des Generalwildwegeplans zum Windpark Blumberg und zum Windpark Länge stattgefunden. "Die Bedenken wurden in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium und dem Umweltministerium berücksichtigt und standen der Genehmigung nicht entgegen", so die Stellungnahme.

Was Solarcomplex dazu sagt

  • Auch bei der Firma Solarcomplex sieht man das geschilderte Vorgehen für als normal an. "Es ist durchaus üblich, dass ein Antragsteller in einem Genehmigungsverfahren eigene Argumente vorträgt." Es sei auch üblich, eine Behörde zu bitten, "Stellungnahmen nicht zu berücksichtigen, wenn dies fachlich begründet ist", so Vorstandsmitglied Bene Müller. Auch den dezidierten Hinweis an die Behörde auf mögliche Kläger hält Bene Müller für normal.
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  • Er begründet dies so: "In jedem Genehmigungsverfahren haben sowohl der Antragsteller als auch die Genehmigungsbehörde ein vitales Interesse an Rechtssicherheit." Müller betont: "Wir wollen das Landratsamt selbstverständlich nicht unter Druck setzen und haben dies auch nicht getan." Die dortigen Mitarbeiter würden ein solches Vorgehen zurecht als unangemessen zurückweisen.

Rechtsstaatlichkeit

  • Auf Nachfrage am Telefon erklärt Bene Müller, für ihr Vorhaben auf der Länge bestehe ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan, auf dieser Grundlage hätten sie mit den Städten Hüfingen und Donaueschingen sowie dem Fürstenhaus in Donaueschingen als den betreffenden Waldbesitzern einen Pachtvertrag abgeschlossen. Und obwohl sie Baurecht hätten, würden sie warten, bis das Verwaltungsgericht Freiburg das Eilverfahren entschieden habe. Bene Müller: "Für uns ist das hochgradig ärgerlich."