Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im Dezember entschieden, dass die Rodungsgenehmigung für die Windparks Länge und Blumberg rechtswidrig war. Das Aufheben der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Freiburg ist nun die logische Konsequenz. Doch dies ist auch eine Farce, denn auf der Länge hat die Investorfirma Solarcomplex im Februar 2018 schnell die rund 8,7 Hektar Wald für ihre sieben Windkrafträder gerodet. Erst als die Naturschutzinitiative im März 2018 Klage gegen die Genehmigungen einlegte, kam es zum Stillstand.
Dass auf der Länge seither 3,2 Hektar des Fürstenhauses Donaueschingen und 5,5 Hektar kommunale Fläche brachliegen, ist ein weiterer Skandal, der Borkenkäfer freut sich. Der größte Skandal aber ist, dass es sieben Jahre brauchte, bis der Windenergieerlass der Stuttgarter Landesregierung von 2012 durch ein Gericht gestoppt wurde. Anders als es ein Bundesgesetz besagt, hatte das Land die Genehmigungen aufgesplittet, die Rodungsgenehmigung erließ seither das Forstamt beim Regierungspräsidium, das dem Land unmittelbar weisungsgebunden ist, anstatt das zuständige Landratsamt.