Für die geplanten Windparks Länge und Blumberg gibt es Neues: Das Regierungspräsidium Freiburg hat die Waldumwandlungsgenehmigung für beide Vorhaben aufgehoben. Es betrifft den Windpark Länge auf den Gemarkungen Hüfingen und Donaueschingen, wo das Bürgerunternehmen Solarcomplex insgesamt sieben je 230 Meter hohe Windkraftanlagen erstellen will, und es betrifft den Windpark Blumberg auf dem Ettenberg auf der Gemarkung Blumberg-Riedöschingen, wo das Unternehmen Green City Energy vier jeweils 230 Meter hohe Windkraftanlagen bauen will.
Klage von Naturschutzinitiative erfolgreich
Gegen die Waldumwandlungsgenehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg hatte die bundesweit tätige Naturschutzinitiative e.V. erfolgreich Klage bei Gericht eingereicht.
Die Waldumwandlungsgenehmigungen für die geplanten Windparks Länge und Blumberg wurden aufgehoben, „da sie formell und materiell rechtswidrig sind“, teilte Matthias Henrich, stellvertretender Pressesprecher des Freiburger Regierungspräsidiums, auf Anfrage des SÜDKURIER mit. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg habe in seinen Beschlüssen vom 17. Dezember 2019 (Az.: 10 S 566/19 und Az.: 10 S 823/19) festgestellt, dass sich die Konzentrationswirkung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen gemäß § 13 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) auch auf die Waldumwandlungsgenehmigungen nach §§ 9, 11 Landeswaldgesetz erstrecke.

Dadurch, so Henrich, seien die isoliert erteilten Waldumwandlungsgenehmigungen vom 9. Februar 2018 rechtswidrig, da sie von der unzuständigen Behörde, nämlich der höheren Forstbehörde, und nicht von der zuständigen Immissionsschutzbehörde erteilt wurden. Zuständig wäre das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis gewesen. Zudem seien die erteilten Waldumwandlungsgenehmigungen rechtswidrig, „da sie ohne die erforderliche Rechtsgrundlage erteilt wurden.“
Die Rechtsmittelfrist ist abgelaufen
Die Rechtsmittelfrist – Klageerhebung vor dem zuständigen Verwaltungsgericht – beträgt laut Henrich einen Monat ab Zustellung des Aufhebungsbescheids.
Was Solarcomplex plant
„Der Bescheid für Solarcomplex ist bestandskräftig. Es wurde keine Klage erhoben.“ Dessen ungeachtet hält das Solarcomplex an dem Vorhaben weiter fest. Vorstandsmitglied Bene Müller teilte auf Anfrage mit, „dass die Gesellschafter der Betreibergesellschaft uns beauftragt haben, einen neuen Antrag vorzubereiten.“
Green City klagt
Der zweite Investor Green City Energy hat dagegen Klage gegen den Bescheid erhoben. „Aus unserer Sicht hat hier die formal falsche Behörde die Aufhebung der Waldumwandlungsgenehmigung erlassen. Deshalb haben wir Klage erhoben“, teilte Pressesprecherin Tine Messerschmidt von Green City auf Anfrage mit.
Green City hält nach Aussage von Messerschmidt weiterhin an dem Projekt Windpark Ettenberg fest. „Derzeit laufen die Abstimmung mit den Behörden (Landratsamt und Regierungspräsidium). Diese bilden die Basis für das weitere Vorgehen.“
Landratsamt will Stellung abgeben
Wie das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis als alleinige Genehmigungsbehörde die Situation bewertet, will die Behörde nach einer Prüfung noch diese Woche mitteilen, hieß es gestern auf Anfrage des SÜDKURIER.
Freude bei der Initiative ALLE
Freude herrschte bei der Initiative „Arten- und Landschaftsschutz Länge-Ettenberg“ (ALLE), wie deren Vorsitzende Angelika Sitte aus Blumberg-Hondingen deutlich machte. „Wir sind erfreut, dass die Rodungsgenehmigung vom Tisch ist“, sagte Sitte auf Anfrage und fügte hinzu, damit hätten sie als Konsequenz aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg auch gerechnet. Gerechnet hätten sie auch damit, dass die beiden Investoren an ihrem jeweils geplanten Windpark festhalten wollten. Sitte betonte in diesem Zusammenhang aber: „Wir werden uns weiterhin für den Erhalt der Länge einsetzen.“
In Gang gebracht hatte die Wendung die bundesweit tätige Naturschutzinitiative e.V. mit einer Verbandsklage gegen die Genehmigung. Von deren Gründer und Vorsitzenden Harry Neumann war gestern noch keine Stellungnahme zu erhalten.