Wie sehr die derzeitige Diskussion um die Windräder die Bürgerschaft der Region umtreibt, ließ sich auch am Interesse von rund 40 Zuhörern bei der jüngsten Ortschaftsratssitzung in Döggingen ablesen. Beraten wurde die Verpachtung des im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Waldstücks zwischen Döggingen und Waldhausen, wo der Windpark mit sieben Anlagen entstehen soll.
Der Ortschaftsrat hat am Ende eines intensiven Meinungsaustausches zwischen den Räten und den beiden Vertretern des Konsortiums "DGE Wind Baar eins", Marco Greci und Frank Holfert, unter Berücksichtigung einer Reihe von Auflagen einstimmig der Verpachtung der Flächen zustimmten. Der Hintergrund: Nur zwei Drittel der Fläche für den geplanten Windpark sind in städtische Hand, der Rest gehört dem Fürstenhaus, das bereits einen Pachtvertrag unterschrieben haben soll. Würde die Stadt ihre Flächen nicht verpachten, könnte der Windpark in einer kleineren Variante realisiert werden, auf die die Stadt dann aber keinerlei Einfluss mehr hat. Und deshalb haben die Dögginger Ortschafträte entschieden: Verpachten, aber mit gewissen Bedingungen (siehe Infokasten)
„Es geht heute nicht um Vor- und Nachteile der Windkraft, sondern einzig und allein um die Verpachtung des Geländes“, bemühte sich Ortsvorsteher Dieter Fehrenbacher eingangs der Sitzung, die Diskussion in die themenbezogene Richtung zu lenken. Bürgermeister Micha Bächle wies in seinen einführenden Worten auf die Rechtslage hin: „Windkraft ist grundsätzlich erlaubt, der Einfluss der Gemeinden ist nicht sehr groß und lediglich über den Flächennutzungsplan, der bereits im Jahre 2011 einstimmig beschlossen wurde, in engen Grenzen möglich.“ Der ursprünglich Pachtvertrag war von Bächle in einer Eilentscheidung gekündigt worden. Nur deshalb sind nun die neuen Verhandlungen möglich, in denen wesentliche Verbesserungen erreicht worden sein. Rund sechs Hektar Wald müssten der Windkraftanlage zur Aufstellung und zur Montage gefällt werden. Inwieweit zusätzliche Verbreiterungen der Zufahrtswege notwendig seien, müsste vor Ort ermittelt werden.
Grundsätzlich könne sie dem Pachtvertrag in der vorgelegten Form auch aus Solidarität mit den Bewohnern aus Waldhausen nicht zustimmen, so Ortschaftsrätin Paula Grieshaber. „Ich bin nicht grundsätzlich gegen die Anlagen, aber vielleicht könnte man mit einer Reduzierung auf fünf Windräder die Belästigungen durch Lärm und Schattenwurf reduzieren.“
Überhaupt nahm das Thema Schattenwurf breiten Diskussionsraum ein. Hier gab vor allem die von Rolf Schütz vorgebrachte Info eines Tennenbronner Anliegers zu denken: „Bei Schattenschlag machst du die Rollläden zu, sonst wirst du verrückt“, soll der Tennenbronner laut Schütz gesagt haben. Nicht teilen konnte Projektentwickler Marco Greci diese Bedenken, denn „bei all den bisherigen Anlagen wurde in Bezug auf Schattenwurf noch keine einzige Beschwerde vorgebracht.“
Schaubilder über die Ausdehnung der Schall- und Schattenemissionen zeigten, dass in Extremfällen die Aussiedlerhöfe „Im Brand“ davon eventuell maximal 30 Stunden im Jahr berührt seien. Zu erwartende Straßenschäden beim Transport, Fragen der Entsorgung nach Produktionsende der Windräder, nicht überprüfbare Grenzwerte, eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung und eine im Vorfeld genaue Festlegung der Windradstandorte waren weitere Beratungspunkte, ehe Ortsvorsteher Fehrenbacher das Gremium zur Abstimmung über einen vorgefertigten Beschlussvorschlag aufforderte.
Und wie geht es nun weiter: Gestern Abend hat der Ortschaftsrat Waldhausen über die Verpachtung der städtischen Flächen beraten. Wir berichten in der morgigen Ausgabe. Und die endgültige Entscheidung wird in der Gemeinderatssitzung am 12. April fallen.
Die Bedingungen
Der Ortschaftsrat knüpfte eine Reihe von Bedingungen an den Pachtvertrag:
- Die Nabenhöhe von Windkraftanlagen darf nicht mehr als 160 Meter betragen (Gesamthöhe maximal 230 Meter).
- Das Betreiberkonsortium muss sich zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung verpflichten.
- Die aktuell geplanten Mindestabstände zu den Wohnhäusern und Höfen dürfen – ohne Zustimmung der Stadt – nicht unterschritten werden.
- Sollte sich im weiteren Genehmigungsverfahren die Zahl der Windkraftanlagen reduzieren, so sollen zusätzliche Spielräume für eine Erhöhung der Abstände genutzt werden.
- Mit der weiteren Planung muss eine weitere Reduzierung der Immissionen für die Anrainer, insbesondere dem Schattenschlag für die bewohnten Wohnhäuser/Höfe auf null Stunden erfolgen.
- Eine Windkraftanlage sollte für eine Bürgerbeteiligung geöffnet werden.
- Der Windpark soll mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung ausgestattet werden. Falls dies nicht umsetzbar ist, muss eine Nachtkennzeichnung vorgesehen werden, bei der die Lichtimmissionen-Abstrahlung nach unten minimiert werden.
- Im Pachtvertrag soll eine definierte Anlagenbeschreibung mit den Standorten aufgeführt werden.