Das kleine Bruggen wird um ein neues Gebäude reicher. Im Außenbereich des Dorfes zwischen Bräunlingen und Wolterdingen entsteht ein landwirtschaftliches Betriebsgebäude. Einem entsprechenden Bauantrag wurde im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Stadtsanierung einstimmig stattgegeben. Lediglich Detailfragen müssen nun noch geklärt werden.

Wohnen, Landwirtschaft, Tourismus: „Da steckt mehr dahinter“

„Besonders schön ist es, dass das Objekt nicht ausschließlich zum Wohnen benutzt wird. Da steckt mehr dahinter“, sagte Alexander Misok. Was der Stellvertretende Bauamtsleiter der Stadt Bräunlingen damit meint? Das Konzept sieht – neben der Wohnnutzung durch den Betriebsinhaber – drei Wohneinheiten für Angestellte und Auszubildende vor. Außerdem ist ein Hofladen mit angegliederter Lehrküche und Seminarräumen geplant, dazu sollen zwei Ferienwohnungen entstehen.

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„Bei einem Vor-Ort-Termin herrschte vielerseits Begeisterung. Die Basis ist geschaffen, da ist man auf einem guten Weg“, sagte Alexander Misok. Zudem erklärte er, dass für die weitergehende Nutzung ein betriebswirtschaftlicher Nachweis erbracht werden musste. „Das Bauvorhaben ist eine Bereicherung – für Bruggen, aber auch darüber hinaus“, so Bräunlingens Bürgermeister Micha Bächle.

Ein großer Hühnerstall steht bereits

Zuletzt wurden am Standort mehrere landwirtschaftliche Betriebsteile errichtet. So hatte die Familie Friedrich einen Hühnerstall und eine Heutrocknungshalle gebaut. „Wegen der beengten Platzverhältnisse im Elternhaus, das in Bruggen steht, ist nun eine Teilaussiedlung des Wohnteils erforderlich“, sagte Vize-Bauamtsleiter Misok.

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Das nutzungskombinierte Gebäude ist als langformatiges Satteldachgebäude mit Gauben geplant. Dadurch soll genug Tageslicht den Weg in das erste Geschoss finden. Über dem Hofladen befindet sich dann eine Dachterrasse. Die erforderlichen Technikräume und Stellplätze, so berichtete Misok, werden in Form eines Garagenanbaus mit Satteldach geschaffen. Weil das Areal bereits umfangreich bebaut ist, rechnet er nicht damit, dass vonseiten des Naturschutzes Einwände zu erwarten sind. Eine Eingrünung der neuen Hofstelle werde aber erforderlich sein.

Wer darf die Wege benutzen?

Einzig noch geklärt werden muss die Nutzung des Wegenetzes. „Egal, in welchen Besitz oder in welche Zuständigkeit die Wege falle: Neben dem Bauherren muss auch allen anderen Landwirten die Zufahrt gewährt werden“, sagte Ausschussmitglied Armin Ewald (FDP).