Gütenbach – Die Bevölkerungszählung durch den Zensus 2022 hat für viele Kommunen einen Rückgang der Einwohnerzahl erbracht. Weniger Einwohner, das bedeutet weniger Geldzuweisung. Doch Gütenbach vermutet einen Fehler beim Zensus. Gegenwehr formiert sich.
Die Gemeinderatssitzung am heutigen Mittwoch hat eben diesen Punkt auf der Tagesordnung, nämlich eine Beratung über den Eintritt ins Widerspruchsverfahren. Der Widerspruch würde sich gegen die Ergebnisse der Fortschreibung des Zensus richten. Der Unterlage zur Gemeinderatssitzung sind Details zu entnehmen: Die bislang fortgeschriebene Einwohnerzahl zum 30. Juni 2022 liege bei 1132 Personen. Und nicht bei 1069, sprich 63 Personen weniger, als das Ergebnis des Zensus 2022 lautet.
63 Personen weniger, das würde beim Finanzausgleich weniger Einnahmen für die Gemeinde von mehr als 100.000 Euro bedeuten, wird in der Sitzungsunterlage vorgerechnet. Schließlich gebe es durch den Finanzausgleich, einen vom Land zugewiesenen Betrag pro Person, aktuell 1715 Euro, bei 63 Personen also 108.045 Euro.
Dieses Geld zu haben oder nicht zu haben, ist für Gütenbach von Bedeutung. Und die Verwaltung fühlt sich siegesgewiss. Das Melderegister sei auf Unstimmigkeiten geprüft worden. „Und tatsächlich dürfte die bisherige Fortschreibung der Einwohnerzahl korrekt sein“, heißt es in der Unterlage. Die höhere Einwohnerzahl von 1132 Personen müsste also richtig sein. Die Mitarbeiterin des Meldeamts „kann das Fehlen von 63 Personen nach ihrer eigenen Rechnung widerlegen“. Lobend wird in der Unterlage „die gute Übersicht“ der Mitarbeiterin über den Einwohnerstand erwähnt. Diese Übersicht sei nicht zuletzt dank „der noch überschaubaren Einwohnerzahl in Gütenbach“ möglich.
Das weitere Vorgehen ist gar nicht so einfach. Das Verfahren des Zensus sei „ein sehr komplexes Rechtsgebiet, wodurch eine einfache Darlegung der fehlenden Einwohner als Widerspruchsbegründung nicht ausreichen wird“, heißt es weiter in der Sitzungsunterlage.
Frage nach Rechtsbeistand
Ein Rechtsanwalt muss her. So ist in der Unterlage weiter zu lesen: „Auch andere Gemeinden im Landkreis haben sich bereits über das Widerspruchsverfahren informiert und empfehlen, eine Rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen.“ Diesem Vorgehen wolle sich die Gütenbacher Gemeindeverwaltung anschließen. Bräunlingen empfehle eine bestimmte Kanzlei in Stuttgart, welche bereits beim Zensus 2011 aktiv gewesen sei. Durch die Konsultierung würden Kosten für eine „Ersteinschätzung in Höhe von rund 500 Euro entstehen“.
Der Gemeinderat soll heute also darüber entscheiden, ob Gütenbach diesen Weg gehen soll. Beginn der Sitzung im Rathaus ist um 19 Uhr.