Was sind das nur für herrliche Tage! Während die Corona-Krise viele Menschen verängstigt und alle Menschen einschränkt, explodiert die Natur. Pralles grünes Leben wohin man auch blickt, Sonnenschein bei über 20 Grad und ein fast wolkenloser Himmel. Es könnte fast nicht schöner sein. Früher einmal war der April ein Monat, in dem es mal schneite, mal hagelte und mal regnete. Nicht so dieses Jahr. Auf der Baar gab es seit einigen Wochen – just mit dem Beginn des Lockdowns – keinen oder kaum mehr Niederschlag. Auch die Temperaturen stiegen seither kontinuierlich und weit über das übliche Monatsmittel hinaus. Die Kehrseite davon: Die Waldbrandgefahr nimmt jeden Tag zu. Am Wochenende seien zwar örtlich kleinere Schauer zu erwarten, die Trockenheit in der Region könnten diese jedoch nicht aufwiegen, so ein Meteorologe des Deutschen Wetterdienstes auf Anfrage dieser Zeitung.
Gerade im Frühjahr sind die Waldböden von abgestorbener Bodenvegetation aus dem Vorjahr bedeckt, die leicht brennt. Gleichzeitig liegen in den Hüfinger und Bräunlinger Wäldern einige Tausend Festmeter Sturmholz, verursacht vom Tief „Sabine“. Deshalb stufen beide Stadtverwaltungen das Brandrisiko für ihren jeweiligen Forst als erhöht ein, Waldspaziergänge sind aber nach wie vor erlaubt.
Hüfingens Hauptamtsleiter Horst Vetter erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Baarblickhütte am Schosenweg gesperrt sei und das auch für deren Feuerstelle gelte. Genauso werde das laut Jürgen Bertsche, Hauptamtsleiter in Bräunlingen, auch bei der Fohlenweidehütte zwischen Bräunlingen und Unterbränd, der Grillhütte Unterbränd und dem Grillplatz Kupferbrunnen bei Döggingen gehandhabt. Die beiden Rathausmitarbeiter appellieren an die Vernunft der Bürger. Sie sollen im Wald keine Feuer entfachen und keine Zigarettenkippen wegwerfen.

Wie arbeitet die Feuerwehr eigentlich in Corona-Zeiten? Martin Ziganczuk, Gesamtkommandant der Feuerwehr Hüfingen, und sein Bräunlinger Kommandantenkollege Martin Frey machen klar, dass bei einem Einsatz der Sicherheitsabstand von 1,5 Meter natürlich nicht eingehalten werden könne. „Wie sollte das auch funktionieren, wenn wir zum Beispiel ein Auto aufscheiden, um ein Unfallopfer zu bergen?, fragt Frey. Der Dachverband habe aber Empfehlungen ausgesprochen.

Dazu gehörten ganz allgemeine Ratschläge, zum Beispiel keine engen Begrüßungszeremonien vorzunehmen, Händeschütteln zu vermeiden, häufiges Händewaschen mit Wasser und Seife, häufige Händedesinfektion im Dienstbetrieb mit einem als viruzid oder begrenzt viruzid eingestuftem Händedesinfektionsmittel oder die Hustenetikette zu wahren (Husten oder Niesen in die Ellenbeuge). Außerdem sollen die Retter bei eigenen Krankheitsanzeichen zuhause bleiben, Kontakte auf das notwendige Maß reduzieren und Versammlungen vertagen. Empfohlen wird überdies, Ausbildungs- und Übungsdienste sowie regelmäßig vorgenommene Unterweisungen bis auf Weiteres auszusetzen, wenn dadurch das Übertragungsrisiko des Coronavirus erhöht würde.
Sitzkapazität der Einsatzfahrzeuge wird nicht ausgeschöpft
In der Praxis sieht es jetzt zum Beispiel so aus, dass die Sitzkapazitäten der Feuerwehrfahrzeuge nicht ausgeschöpft werden, um so mehr Abstand halten zu können. Ziganczuk berichtet von einem Einsatz am vergangenen Dienstagabend, als er und seine Kameraden zu einem Küchenbrand gerufen wurden. Vor Ort stellte sich schnell heraus, dass lediglich ein Topf auf dem eingeschalteten Herd vergessen worden war, was zu Rauch führte. Dass man mit vier Einsatzfahrzeugen ausgerückt sei, habe nur daran gelegen, dass nicht jedes voll besetzt war.
Regeln im Wald
- Gefahrenindex: In Deutschland unterscheidet der Deutsche Wetterdienst (DWD) die Waldbrand-Gefahrenstufen in fünf Graden. Während bei Gefahrenstufe eins der Wald uneingeschränkt betreten werden kann, steigt die Gefahr bis zur Stufe fünf (sehr hohe Gefahr) kontinuierlich an. Gefahrenstufe drei (mittlere Gefahr) ist mit erhöhter Brandgefahr verbunden. Das Betreten des Waldes ist dann zwar weiterhin erlaubt, aber es ist erhöhte Vorsicht geboten. In den meisten anderen Bundesländern ist bereits ab Stufe drei die Nutzung von öffentlichen Feuerstellen und Grillplätzen untersagt.
- Generelle Vorschriften: Nach Mitteilung des Landesbetriebs Forst Baden-Württemberg gelten folgende Regeln für alle Waldbesucher: Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot. Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen der Gemeinden erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten.
Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten. Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten. Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Auch an erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden. Genau das wird häufig vernachlässigt. (hon)
Aktuelle Informationen über Waldbrand- und Graslandbrandgefahren sind im Internet abrufbar:
http://www.wettergefahren.de