Die unglaubliche Menge von mehr als 5000 kinder- und jugendpornografischen Bilder hat ein 69-jähriger Mann in einer Cloud gespeichert hat. Dafür musste er sich jetzt vor dem Amtsgericht in Villingen verantworten. Der Mann aus der Region soll die Bilder in den Jahren 2020 und 2021 gesammelt haben.
Angeklagter gesteht vollumfänglich
Nach der Anklageverlesung beantragte die Verteidigung eine Verfahrensunterbrechung und zog sich mit dem Gericht zur Beratung zurück. Nach etwa 30 Minuten ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger verkünden, dass er die Tat vollumfänglich eingestehe.
Der Beschuldigte sei wegen seiner Neigungen und einer daraus resultierenden Neigung zum Selbstmord bereits zweimal in stationärer psychiatrischer Behandlung gewesen. Er habe versucht, sich vom siebten Stock eines Hochhauses zu stürzen.
Der Beschuldigte beteuerte, keinerlei Ambitionen mehr zu haben, sich kinderpornografische Bilder zu beschaffen oder anzusehen.
Eine US-Behörde stößt die Ermittlungen an
Im Anschluss wurde der ermittelnde Polizeibeamte gehört. Dieser sagte aus, dass das National Center for Missing & Exploited Children, eine US-amerikanische Behörde zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch, die das Internet nach Missbrauchsdarstellungen durchsucht, das Bundeskriminalamt informiert habe.
Man habe herausgefunden, dass sich in der Google-Cloud des Angeklagten illegales Material befinde. Die Beamten seien daraufhin mit einem Durchsuchungsbefehl zum Haus des Angeklagten gefahren und hätten dort nur dessen Frau angetroffen. Diese gab an, dass sich ihr Mann in Therapie in Bad-Säckingen befinde.
Gespräche in der Klinik in Bad Säckingen
Daraufhin seien die Polizeibeamten mit der Ehefrau nach Bad Säckingen gefahren und hätten den Beschuldigten in der Klinik verhören können. Dieser habe sich sehr kooperativ gezeigt und bei einem Gespräch mit den Ärzten vor Ort hätte man außerdem tiefere Einblicke in das Krankheitsbild des Angeklagten bekommen.
Bewährungsstrafe für den Angeklagten
Die Staatsanwaltschaft würdigte das vollumfängliche Geständnis des Beschuldigten, hob aber hervor, dass die Masse der vorgefundenen Bilder sehr erheblich sei. Sie beantragte eine Bewährungsstrafe von elf Monaten und eine Geldzahlung an gemeinnützige Kinderschutzvereine.
Die Verteidigung schloss sich in weiten Teilen dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an, unterstrich jedoch, dass der Angeklagte durch seine psychische Erkrankung einen hohen Leidensdruck hatte und sein missglückter Suizidversuch direkt mit seiner Tat zu tun habe.
Richter Christian Bäumler verurteilte den geständigen Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten und einer Geldzahlung von 5600 Euro an zwei Kinderschutzvereine.