Schwarzwald-Baar – Mehrere Briefumschläge, abgegeben von Patienten für Professor Norbert Runkel, die mehrere tausend Euro Bargeld beinhaltet haben sollen, waren offenbar der Auslöser für die fristlose Kündigung des Chefs der Allgemein- und Viszeralchirurgie durch das Schwarzwald-Baar-Klinikum. Das hat der SÜDKURIER jetzt aus mehreren seriösen Quellen erfahren. Bei den Klinikbeschäftigten und den Arztkollegen des als brillant geltenden Chirurgen herrscht noch immer Fassungslosigkeit über die im Raum stehenden Vorwürfe.

Nach Recherchen des SÜDKURIER sollen die dubiosen Geldumschläge einer Mitarbeiterin von Runkel aufgefallen sein. Der Chef der Allgemein- und Viszeralchirurgie am Klinikum weilte zur Zeit der Übergabe der Umschläge im Krankenstand. Er soll bei einem Motorradunfall Ende Oktober und nicht, wie zunächst irrtümlich berichtet im Frühjahr, schwer verletzt worden sein.

In den ersten drei Wochen der verletzungsbedingten Abwesenheit des Chefarztes seien, so die unserer Zeitung vorliegenden Informationen, drei Patienten in Runkels Büro im Klinikum aufgetaucht und hätten jeweils Briefumschläge für den Herrn Professor abgegeben. Einige Patienten hätten offen mitgeteilt, dass es sich um Bargeld für den Chefarzt handle. Eine Mitarbeiterin soll daraufhin die Geschäftsleitung über die gehäuften Geldübergaben informiert haben, der Fall kam ins Rollen. „Bei uns werden keine Krankenhausrechnungen mit Bargeld im Briefumschlag bezahlt“, erklärte eine Gewährsperson des SÜDKURIER. Nachforschungen der Klinik hätten ergeben, dass in den Umschlägen jeweils mehrere tausend Euro gesteckt hätten. Die Patienten, von der Klinikleitung über den Zweck ihrer Zahlung befragt, hätten erklärt, dass es sich dabei „um Trinkgeld“ für den sie behandelnden Chefarzt handle.

Diese Aussagen werden offenbar von der Klinikleitung und dem Aufsichtsrat der Klinikgesellschaft näher unter die Lupe genommen. Mit dem gehäuften Auftauchen der Umschläge könne, so ein Insider, vielmehr der Verdacht im Raum stehen, dass der glänzende Operateur und Chirurg zum Nachteil von Klinikum und Finanzamt auf eigene Rechnung ärztliche Leistungen mit Patienten auf Bargeldbasis abgerechnet haben könnte. Auch von einem „Verstoß gegen jedes ethische Verhalten“ ist im Klinikum die Rede.

Jedenfalls versuchte die Klinikleitung umgehend, die Verdachtsmomente mit dem verletzten Chefarzt zu klären. Dieser aber sei, so berichten die Informanten des SÜDKURIER, nicht auf die Aufforderung zu einer mündlichen, später zu einer schriftlichen Stellungnahme eingegangen. Die Klinikleitung habe einen Aufhebungsvertrag angeboten, der Mediziner habe seinen Anwalt aus München vorgeschickt und die Klinik mit einer hohen Abfindungsforderung konfrontiert. Daraufhin sei die fristlose Kündigung des Dienstverhältnisses mit Runkel ausgesprochen worden.

Die Begleitumstände – augenscheinlich unverblümte Bargeldübergaben von Patienten im Büro des Chefarztes – sorgten bei allen Eingeweihten im Klinikum für Schock und Fassungslosigkeit. „Da war jemand sehr dumm oder sehr frech“, heißt es von informierter Seite. Was solle wohl eine Pflegekraft im Klinikum darüber denken, die jede kleine Spende durch Patienten melden müsse und größere Beträge gar nicht annehmen dürfe, hieß es unter anderem. Mit dem Fall werde sich wohl die Ethik-Kommission der Ärztekammer beschäftigen, mutmaßte eine andere Gewährsperson.

Nach Bekanntwerden der Verdachtsmomente haben die Verantwortlichen umgehend reagiert. Nur wenige Tage später hat Oberbürgermeister Rupert Kubon, der sich mit Landrat Sven Hinterseh den Vorsitz des Aufsichtsrates im jährlichen Wechsel teilt, die Mitglieder des Aufsichtsrates zur außerordentlichen Sitzung einberufen und das Kon-trollorgan, das sich aus Stadt- und Kreisräten zusammensetzt, informiert. Eine Strafanzeige, so heißt es, wurde bislang nicht erstattet.

Zunächst möchten die Klinikleitung und der Aufsichtsrat offenbar weiteres Licht in die Vorgänge bringen, beispielsweise, seit wann es solche Bargeldzahlungen geben könnte. Diese Überprüfung kann lange dauern, eine Sisyphusarbeit. Im Zweifelsfall müssten, so ein Insider, alle 17 Jahre überprüft werden, die Runkel als Chefarzt tätig ist. Die Klinikleitung, so der Insider weiter, wolle sich zunächst einen groben Überblick verschaffen, bevor entschieden werde, wie es weitergeht. „Egal, wie das ausgeht, die Klinik wird am Ende der Verlierer sein“, fürchtet ein Eingeweihter.

Noch ist unklar, ob Runkel gegen die fristlose Kündigung vorgehen wird. Die vierwöchige Einspruchsfrist gegen die Kündigung dürfte Mitte Dezember ablaufen. Der Aufsichtsratsvorsitzende, OB Rupert Kubon, wollte sich bislang nicht konkret zu den Vorgängen äußern. „Uns geht es darum, Schaden von der Klinik abzuwenden. Das ist die Aufgabe des Aufsichtsrates.“ Ob und wer geschädigt wurde, „können wir derzeit nicht sagen“. Zur Frage, ob hier ein Millionenschaden vorliegen könnte, sagte Rupert Kubon: „Davon gehe ich nicht aus.“

Professor Runkel war für eine Stellungnahme gegenüber dem SÜDKURIER nicht zu erreichen. Mehrfache Versuche, ihn per Telefon oder per E-Mail mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu konfrontieren, blieben ohne jeden Erfolg. Daher können wir aktuell nichts über Runkels Sicht der Dinge berichten. Sobald der Mediziner wieder erreichbar sein wird, wird die Redaktion umgehend versuchen, ihn um eine Stellungnahme zu bitten, über deren Inhalt wir dann berichten werden.

Fünf Antworten zur Abrechnungspraxis

  1. .Was sind Wahlleistungen an Krankenhäusern? Wahlleistungen gehen über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus – etwa, wenn ein gesetzlich Versicherter ein Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung wünscht. Diese Leistungen muss er selbst bezahlen, gegebenenfalls mit Erstattung durch eine private Zusatzversicherung. Anders bei den Entgelten für die allgemeinen Krankenhausleistungen: An Kliniken, die für gesetzlich Krankenversicherte zugelassen sind, rechnen die Krankenkassen bei gesetzlich Versicherten diese Kosten mit dem Krankenhaus direkt ab. Der Patient entrichtet lediglich seine Zuzahlung ans Krankenhaus.
  2. .Wie werden Wahlleistungen eines Chefarztes abgerechnet? Es gibt verschiedene Wege: „Möglich ist sowohl die Abrechnung ärztlicher Wahlleistungen über das Krankenhaus selbst als auch der Abschluss eines Wahlleistungsvertrags zwischen Arzt und Patient, der den Arzt zur unmittelbaren Abrechnung der Wahlleistungen berechtigt“, so die Landesärztekammer auf Anfrage. Ein Anteil der Vergütung steht üblicherweise dem jeweiligen Krankenhaus zu, etwa als Entgelt für die Nutzung der Klinik-Infrastruktur.
  3. .Kanneine Chefarztbehandlung mündlich vereinbart werden? Nein, wenn es um eine Behandlung in einem öffentlich geförderten Krankenhaus wie dem Schwarzwald-Baar Klinikum geht. In solchen Häusern müssen Wahlleistungen im Vorfeld schriftlich vereinbart werden. „Der Patient ist vor Abschluss der Vereinbarung schriftlich über die Entgelte der Wahlleistungen und deren Inhalt im Einzelnen zu unterrichten“, so die Landesärztekammer. Reine Privatkliniken können von dieser Vorgabe gegebenenfalls abweichen.
  4. .Ist eine Barzahlung ohne Rechnung in Ordnung? Eine Rechnung muss sein: Generell muss der behandelnde Arzt wahlärztliche Leistungen nach den Bestimmungen der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen. Das bedeutet laut Landesärztekammer: Die Vergütung wird erst fällig, wenn der Patient eine entsprechende Rechnung mit Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen nach der GOÄ erhalten hat. „Somit sollten Patienten vor einer Zahlung regelmäßig eine Rechnung nach den Sätzen der GOÄ verlangen“, rät die Ärztekammer. Liege aber eine korrekte Rechnung vor, dann stünden dem Patienten alle Zahlungsmöglichkeiten offen, ohne dass rechtliche Nachteile zu befürchten seien.
  5. .Wo kann man sich als Patient Rat holen? Wer Zweifel hat, ob mit der Krankenhausrechnung alles stimmt, oder sich mit einem ungewöhnlichen Vorschlag zur Bezahlung von ärztlichen Leistungen konfrontiert sieht, kann sich zum Beispiel an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden. Diese gesetzliche Einrichtung bietet unabhängigen und kostenlosen Rat rund ums Thema Gesundheitsversorgung (Gratis-Telefon 0800 011 77 22, www.patientenberatung.de). Die Landesärztekammer empfiehlt für etwaige Rückfragen unter anderem die Gemeinsame Gutachterstelle für Fragen der GOÄ bei der Bezirksärztekammer Nordbaden (Tel 0721 / 16024-0). Und wer im Rahmen seiner Behandlung im Schwarzwald-Baar Klinikum generell auf Fragen oder Probleme stößt oder eine Beschwerde hat, der kann sich auch an die ehrenamtlichen Patientenfürsprecher wenden. Diese dürfen zwar keine Beratungen zu medizinischen oder rechtlichen Fragen anbieten, aber sie dürfen Patienten über ihre Rechte informieren. Vor allem aber ist es ihre Aufgabe, als Vermittler zwischen Patient und Klinikum möglichst direkt und unbürokratisch eine rasche Lösung herbeizuführen. Die Fürsprecher agieren unabhängig vom Klinikbetrieb und sind auch zur Verschwiegenheit verpflichtet. (jdr)