„Wir können auch noch ein ganzes Jahr darüber reden“: Christian Bäumler, Vorsitzender Richter, wirkte am jüngsten Verhandlungstag zunehmend ungeduldig. Die Verteidigerin hatte ihm gerade offenbart, dass sie „außerstande ist, die Beweisaufnahme zu schließen“ und weitere Zeugen hören möchte.

Diese können aber zur schweren Brandstiftung auf dem Hof der Familie Scherzinger im August 2023 gar keine Angaben machen.

So kommt es in Saal 1 zu einem Wortgefecht zwischen dem leitenden Oberstaatsanwalt Johannes-Georg Roth und der Verteidigerin.

Anwältin noch nicht parat fürs Plädoyer

Das Gericht und auch Roth waren davon ausgegangen, dass im Indizienprozess die Plädoyers gehalten werden können. „Ich muss erst alle Unterlagen durcharbeiten; das sind 900 Seiten“, erklärte die Anwältin des Angeklagten. Roth entgegnete trocken: „Das hätten Sie schon längst tun sollen.“

Der Ton im Indizienprozess verschärft sich. Kein Wunder: Wie ein Damoklesschwert schwebt die drohende Haftstrafe über dem 39-Jährigen, der beschuldigt wird, einen Carport mitsamt Auto sowie eine Gartenhütte bei Familie Scherzinger angezündet zu haben.

Der Mann aus VS ist der neue Freund der Ex-Freundin eines Scherzinger-Sohns. Er soll laut Anklage aus Eifersucht und gleichzeitig aus Liebe zu seiner frisch Verlobten das Auto ihres Ex-Freunds und die von seinem Bruder genutzte Gartenhütte im Hübschental in Brand gesteckt haben.

Auch der jüngste Prozesstag am Dienstag, 30. Juli, brachte keine Erkenntnisse, die den eisern schweigenden 39-Jährigen entlasten.

Merkwürdiges Verhalten bei der Festnahme

Da ist die Szene, wie ein Streifenbeamter direkt nach dem Brand zu dem Tatverdächtigen – jetzt Angeklagten – fuhr und ihn festhielt. Der Polizist erinnerte sich vor Gericht: „Von ihm kamen nicht mal Fragen zu den Hintergründen, er wollte gar nicht wissen, worum es geht.“ Als ob er wusste, weswegen die Polizei ihn mitten in der Nacht besucht?

Ein Kripo-Beamter schilderte zudem, dass belastende Chats zwischen dem Angeklagten und seiner Verlobten gelöscht worden waren, teilweise aber wiederhergestellt werden konnten.

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Auswertungen des Landeskriminalamts ergaben, dass sich das Handy des Angeklagten an einem Funkmasten in Furtwangen eingeloggt hatte, der auch die Landesstraße 173 bei Gütenbach abdeckt. Ein Kripo-Beamter erklärte: „Wenn man nach Villingen fährt, wird der besagte Bereich gestreift.“

Mögliche Brandursachen ausgeschlossen

Technische oder natürliche Ursachen sowie ein Blitzschlag als mögliche Brandursachen könne man ausschließen. Beim Fahrzeug, einem Mercedes C450, habe man die Elektrik „sehr detailliert“ geprüft, alle Komponenten seien „unauffällig“ gewesen, berichtete der Brandsachverständige.

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Die Verteidigerin zeigte sich von den eindeutigen Ergebnissen unbeeindruckt, versuchte viel mehr den Sachverständigen aufs Glatteis zu führen und warf im Gerichtssaal sprichwörtlich Nebelkerzen: War vielleicht doch ein Mäusebiss an einem Stromkabel der Hütte schuld? Oder der dortige Ofen? Und beim Mercedes eine defekte Bremse? „Das ist alles ausgeschlossen“, machte der Gutachter deutlich.

Am 20. August wird die Verhandlung fortgesetzt. Dann soll das Urteil fallen.