Viel hinnehmen mussten städtische Mitarbeiter und Vollzugsbeamte während der Corona-Kontrollen in den vergangenen beiden Jahren. Ein Fall von tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung landete jetzt vor dem Amtsgericht.
Kontrolle des Impfzertifikats eskaliert
Die Staatsanwaltschaft warf dem 52-jährigen Angeklagten vor, am 15. Januar vergangenen Jahres gegen 23.35 Uhr zwei Vollzugsbedienstete des Kommunalen Ordnungsdienstes Villingen bei einer Überprüfung des Impfzertifikates zur Durchsetzung der damals geltenden Covid-Ausgangssperre für Ungeimpfte in der Färberstraße mehrfach beleidigt und tätlich angegriffen zu haben. Dabei zog sich einer der Bediensteten eine Zerrung des Oberarmes zu.
Ein Beweisvideo, welches den Tathergang teilweise zeigen soll, wurde von Gericht und Staatsanwaltschaft während einer fünfminütigen Unterbrechung in Augenschein genommen. Anschließend wurde einer der Vollzugsbediensteten in den Zeugenstand gerufen und erläuterte seine Sicht des Tatherganges.
Angeklagter entschuldigt sich auf Aufforderung
Er betonte, dass er nicht glaube, dass der Angeklagte seinen Kollegen habe vorsätzlich verletzen wollen. Auf die Frage von Richter Christian Bäumler, ob der Angeklagte sich nicht bei dem Zeugen entschuldigen wolle, räumte dieser eine unangemessene Überreaktion ein und entschuldigte sich, was von dem anwesenden Bediensteten angenommen wurde.
Die Verteidigung beantragte daraufhin die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines Bußgeldes von 1300 Euro und eines Schmerzensgeldes von 200 Euro, da ein vorsätzlicher tätlicher Angriff nicht vorgelegen habe. Das sah auch Richter Bäumler so.
Die Staatsanwaltschaft indes stimmte diesem Vorschlag nicht zu, da sie zumindest die Beleidigung als eindeutig erwiesen ansah. Nach einer weiteren Beratung mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung verkündete Richter Christian Bäumler das Urteil.
Täter muss 1800 Euro bezahlen
Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt, die an die Wärmestube Villingen zu zahlen ist. Ferner wurde dem verletzen Vollzugsbediensteten ein Schmerzensgeld von 300 Euro zugesprochen.