Immer mehr Technik hält Einzug in das Leben der Menschen. Handys hier, Computer da und neuerdings auch künstliche Intelligenz. Sogar bei einem vermeintlich einfachen Parkvorgang bei einem Klinikbesuch ist man seit geraumer Zeit mit moderner Technik konfrontiert.

Hier überwachen jetzt Kameras den Parkraum, beobachten, wer ein- und ausfährt. Ein darauf trainiertes System merkt sich die Kennzeichnen, speichert Daten, berechnet Parkdauer und Gebühren.

Ist das konform mit dem Datenschutz?

„Ja“, sagt Kliniksprecherin Sandra Adams auf Nachfrage und erklärt: „Hat ein Besucher, der auf dem Parkplatz in Donaueschingen geparkt hat, die Parkgebühr bezahlt und die Höchstparkdauer eingehalten, wird das erfasste Kennzeichen gelöscht, sobald er den Parkplatz verlassen hat.“

Verborgen hinter zwei Hinweisschildern überwachen an der Ein- und Ausfahrt zwei Kameras, welche Autos kommen und gehen.
Verborgen hinter zwei Hinweisschildern überwachen an der Ein- und Ausfahrt zwei Kameras, welche Autos kommen und gehen. | Bild: Fröhlich, Jens

Die Daten würden auch nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung der Daten erfolge gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union (EU).

Vor der Ausfahrt müssen Parkkunden hier ihr Kennzeichen eingeben. Der Automat berechnet dann die Gebühr.
Vor der Ausfahrt müssen Parkkunden hier ihr Kennzeichen eingeben. Der Automat berechnet dann die Gebühr. | Bild: Fröhlich, Jens

Bewirtschaftet werde der Parkraum von einem externen Dienstleister, wie auch schon der Mitarbeiterparkplatz am Standort Villingen-Schwenningen, so Adams weiter.

Es handelt sich dabei um die Firma ParkRaum-Management PRM GmbH mit Sitz in Erlangen. „Das neue Parksystem bewährt sich gut“, so das Zwischenfazit der Sprecherin.

Das könnte Sie auch interessieren

Was passiert, wenn nicht bezahlt wird?

Das erklären die Vertrags- und Einstellbedingungen, die klein gedruckt und einen guten Meter hoch seitlich an den Bezahlautomaten kleben.

Seitlich am Bezahlautomat ist das sogenannte Kleingedruckte zu finden. Hier finden sich auch die Hinweise zum Datenschutz.
Seitlich am Bezahlautomat ist das sogenannte Kleingedruckte zu finden. Hier finden sich auch die Hinweise zum Datenschutz. | Bild: Fröhlich, Jens

Bei Parkverstößen, zum Beispiel, wenn nicht fristgerecht bezahlt wird, fordert der Parkraumbetreiber mit den Kennzeichendaten über das Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten an, um dort die Gebühr für einen Parkverstoß geltend zu machen.

30 Euro sind das laut Beschilderung für normale Autos, 65 Euro für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Hinzu kommen gegebenenfalls ausstehenden Parkgebühren oder weitere Auslagen des Betreibers.

Vor der Ausfahrt erinnert ein letztes Schild Autofahrer daran, die Parkgebühren zu bezahlen. Es gibt auch die Möglichkeit, innerhalb von ...
Vor der Ausfahrt erinnert ein letztes Schild Autofahrer daran, die Parkgebühren zu bezahlen. Es gibt auch die Möglichkeit, innerhalb von 48 Stunden nach der Fahrt über das Internet nachzuzahlen. Bei Parkverstößen werden laut Aufschrift 30 Euro fällig. | Bild: Fröhlich, Jens

Während dieser Zeit bleiben die Daten weiter gespeichert und können gegebenenfalls auch an Dritte weitergegeben werden, zum Beispiel an einen Anwalt.

Erst nach Bezahlung der Gebühren für den Parkverstoß oder nach einem rechtskräftigen Abschluss eines möglichen Gerichtsverfahrens werden die Daten schließlich gelöscht, so ist es im Kleingedruckten zu lesen.

Das könnte Sie auch interessieren

Können Autofahrer aus dem Ausland belangt werden?

„Auch bei ausländischen Kennzeichen kann das System das Format erkennen und richtig registrieren“, teilt dazu Sandra Adams mit.

In den Vertragsbedingungen steht, dass solche Fahrzeuge nicht in Deutschland registriert sind und die Halterermittlung daher aufwendiger ist.

Bei Verstößen von ausländischen Fahrzeugen werden daher 30 Euro Extra-Gebühr berechnet.