Urlauber freuen sich über das prächtige Wetter, das derzeit vorherrscht. Die Natur hat allerdings zu kämpfen mit der Trockenheit und den anhaltend hohen Temperaturen. Böden, Pflanzen und Bäume trocknen langsam aus, die Waldbrandgefahr in der Region steigt weiter an. Aufgrund der anhaltenden Wetterlage und der hohen Temperaturen würden nun auch die oberirdischen Gewässer im gesamten Schwarzwald-Baar-Kreis Niedrigwasser führen, teilt das Landratsamt mit.
Da die Wetterprognose für weitere zwei Wochen keinen nennenswerten Niederschläge vorhersagen, weist das Landratsamt auf die geltenden Regelungen bei der Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen und Seen hin. Eine Wasserentnahme aus Gewässern, zum Beispiel für die Gartenbewässerung mittels technischer Hilfsgeräte, wie zum Beispiel durch eine Pumpe, sei nur mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis gestattet. Das Wasserrecht erlaube lediglich die Wasserentnahme aus Gewässern mittels Schöpfgeräten, wie beispielsweise Eimern, heißt es in der aktuellen Mitteilung weiter.
Sollte das wertvolle Nass ohne wasserrechtliche Erlaubnis durch eine Pumpe aus den Gewässern entnommen werden, stelle dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu mehreren tausend Euro belegt werden. Das Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz als untere Wasserbehörde appelliert daher an die Bürger, diese Regelungen zu beachten, damit die Gewässer der Region nicht zusätzlich beansprucht werden und bei Anzeigen keine Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden müssen.