Ein 43-Jähriger soll mit einer Gasdruckwaffe mehrfach auf einen Menschen in Tuttlingen geschossen haben. Nun übernimmt das Staatsschutzzentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart die Ermittlungen in dem Fall. Das schreiben die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, die Staatsanwaltschaft Rottweil und das Polizeipräsidium Konstanz in einer Pressemitteilung am Donnerstag, 17. April.

Zuvor hatten die Erkenntnisse von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Rottweil den dringenden Tatverdacht ergeben, dass der Mann am Abend des 8. Februar in der Oberen Hauptstraße in Tuttlingen mehrfach auf einen am späten Abend zufällig vorbeikommenden Passanten schoss und diesen dabei am Kopf verletzte.

War Fremdenfeindlichkeit der Hintergrund?

Nach Angaben des 39-jährigen syrischen Geschädigten soll der Beschuldigte ihn angesprochen und gefragt haben, ob er Ausländer sei. Als der Geschädigte dies bejahte, soll der Beschuldigte unvermittelt und zielgerichtet mehrmals auf ihn geschossen und ihn unter anderem im Bereich des Gesichtes und des Oberkörpers getroffen und verletzt haben.

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Nach Polizeiangaben ließ sich der Verletzte erst einige Wochen nach der Tat ärztlich behandeln und zeigte den Vorfall an. Als örtlich zuständige Ermittlungsbehörden haben zunächst die Staatsanwaltschaft Rottweil sowie die für Staatsschutzdelikte zuständige Kriminalpolizeidirektion Rottweil die Ermittlungen geführt. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten konnte eine Gasdruckwaffe samt Munition sowie mehrere Magazine sichergestellt werden.

Beschuldigter sitzt in U-Haft

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rottweil erließ der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Rottweil Haftbefehl gegen den 43-Jährigen. Der Beschuldigte wurde laut Polizei festgenommen, seit 11. April befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft.

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Die Führung der Ermittlungen hat demnach nun das Staatsschutzzentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart übernommen. Dieses kann herausgehobene Ermittlungsverfahren, denen eine extremistische oder terroristische Motivation zugrunde liegt, frühzeitig selbst übernehmen.

Stand 17. April: Wir haben den Artikel ergänzt mit dem Hinweis darauf, dass die Pressemitteilung nicht nur vom Polizeipräsidium Konstanz, sondern mit der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Rottweil gemeinsam herausgegeben wurde.