Was passierte in der Nacht des 12. Februars in der Wohnung im Kreis Rottweil, in der ein 54-Jähriger ums Leben kam? Der Mann soll sich mit einem Küchenmesser selbst getötet haben, behauptet seine Frau. Die ist jetzt wegen Totschlags angeklagt.
Dass das Paar sich gestritten hat, steht fest, denn davon gibt es Videoaufnahmen, die der Mann offenbar selbst gemacht hat und die das Rottweiler Landgericht am zweiten Prozesstag in Augenschein nahm. Darin beschimpfen sich die beiden Eheleute gegenseitig, zu viel Alkohol zu trinken.
Der Mann bezeichnet seine Frau als „ekelhaft“ und fordert sie auf, sich selbst anzuschauen: „Du bist besoffen.“ Die 54-Jährige bezeichnet in der Aufnahme ihren Mann als Säufer und behauptet, von ihm geprügelt worden zu sein. Sie wolle ihn bei der Polizei anzeigen.
Die Polizei kam dann später auch tatsächlich – allerdings erst nach dem Tod des Mannes. Alarmiert wurden die Beamten durch eine Bekannte der Frau. Die Angeklagte hatte ihr mehrere Sprachnachrichten geschickt. Darin behauptete sie, ihr Mann habe sich vor ihren Augen das Messer in die Brust gestochen.
Angeklagte spricht von einem Brief
Der Polizei gegenüber sagte sie aus, dass ihr Mann wegen eines Briefes sehr aufgebracht gewesen sei. Den habe er dann zum Fenster hinaus geworfen.
Ihr Mann habe Ärger mit dem Finanzamt und den Unterhaltszahlungen für die beiden Töchter aus seiner ersten Ehe gehabt.

Ein Beamter sagte aus, er habe den Mann mit einem Küchenmesser in der Hand aufgefunden. Das allerdings war sauber gewaschen, wie offenbar auch ein Sofakissen, das noch nass war. Einen Brief habe man weder in der Wohnung noch ums Haus gefunden.
Das ergibt die Obduktion
Die Rechtsmedizinerin Melanie Hohner führte aus, dass die Angeklagte mehrere blaue Flecken am Körper hatte, unter anderem an den Ellbogen und dem Gesäß. Und dass das Küchenmesser, das in der Hand des toten Mannes gefunden wurde, durchaus das Tatmesser gewesen sein könnte.
Ob er sich die sechs Messerstiche selbst zugefügt haben könnte, sei unklar. Klar ist, dass fünf der Stiche nicht tödlich waren, man hätte sie nähen können, so die Rechtsmedizinerin.
Einer jedoch sei mit solcher Wucht ausgeführt worden, dass das Messer den Lungenflügel und eine Rippe durchtrennt und das Herz getroffen habe.
Was bereits feststeht
Klar ist laut den Angaben im Prozess auch, dass nicht nur die Frau an dem Abend schwer alkoholisiert war. 3,74 Promille Atemalkohol wurden bei ihr gemessen. Bei dem Mann waren 2,33 Promille im Blut.
Dass die angeklagte Ehefrau vermutlich regelmäßig Alkohol trank, könnten ihre Leberwerte zeigen, denn die lagen nach der Tat bis zu 2000 Prozent über dem Normalwert.
Das ist auch der Grund, weshalb sie wegen Totschlags und nicht wegen Mordes angeklagt wurde. Sollte sich erweisen, dass sie ihren Mann getötet hat, dann war sie angesichts dieser Alkoholintoxikation zur Tatzeit wohl nicht voll schuldfähig. Sie sitzt seit 3. März in Untersuchungshaft.