Zum 1. März 2023 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft. Das Land Baden-Württemberg hebt seine Corona-Veordnung auf. Das bedeutet: Wer Patienten im Schwarzwald-Baar Klinikum besuchen möchte, braucht keinen Nachweis über einen aktuellen negativen Corona-Test mehr.

„Die Testpflicht entfällt für Besucher, werdende Mütter und deren Begleitpersonen, ambulante Patienten sowie Mitarbeiter“, teilt Kliniksprecherin Sandra Adams mit. Das gilt sowohl für das Haus in Villingen-Schwenningen als auch in Donaueschingen.

Die Maskenpflicht bleibt vorerst

Allerdings müssen die Besucher im Klinikum noch weiterhin eine FFP2-Maske tragen. Die Maskenpflicht wird durch Bundesgesetz geregelt und nicht durch das Land. Stand jetzt soll die Maskenpflicht am 7. April von der Bundesregierung aufgehoben werden.

Das könnte Sie auch interessieren