Zum 1. März 2023 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft. Das Land Baden-Württemberg hebt seine Corona-Veordnung auf. Das bedeutet: Wer Patienten im Schwarzwald-Baar Klinikum besuchen möchte, braucht keinen Nachweis über einen aktuellen negativen Corona-Test mehr.
„Die Testpflicht entfällt für Besucher, werdende Mütter und deren Begleitpersonen, ambulante Patienten sowie Mitarbeiter“, teilt Kliniksprecherin Sandra Adams mit. Das gilt sowohl für das Haus in Villingen-Schwenningen als auch in Donaueschingen.
Die Maskenpflicht bleibt vorerst
Allerdings müssen die Besucher im Klinikum noch weiterhin eine FFP2-Maske tragen. Die Maskenpflicht wird durch Bundesgesetz geregelt und nicht durch das Land. Stand jetzt soll die Maskenpflicht am 7. April von der Bundesregierung aufgehoben werden.