War es nur eine Nachlässigkeit oder hat ein ehemaliger Hochschulprofessor seinen Professorentitel absichtlich über mehrere Jahre weiterhin benutzt, obwohl er diesen Titel gar nicht mehr führen durfte?
Mit dieser Frage musste sich das Amtsgericht befassen. Auf der Anklagebank saß ein heute 58-jähriger Mann, der zwischen 2015 und 2018 an der Dualen Hochschule in VS-Schwenningen als Dozent beschäftigt war.
Mann geht gegen die Aberkennung des Titels vor
Als das Arbeitsverhältnis 2018 beendet wurde, verlor er auch den ihm verliehenen akademischen Titel Professor. Mehrere Versuche, gegen die Aberkennung des Titels zu klagen, scheiterten bei verschiedenen Gerichtsinstanzen. Dennoch habe der Mann bei Geschäftsbeziehungen und Stellengesuchen auf diversen Online-Stellenbörsen „mindestens bis 2021“, so die Beweislast, weiterhin den Professorentitel verwendet.
Angeklagter zeige keine Einsicht
Oberstaatsanwalt Johannes-Georg Roth sah hierin einen klaren Titel-Missbrauch. „Der Angeklagte hat gewusst, dass er das nicht durfte, er hat es trotzdem gemacht. Das ist strafbar und das muss man spüren.“ Er sah bei dem Angeklagten auch Geltungsabsicht und keine Einsicht. „Der macht das wieder.“ Der Staatsanwalt forderte deshalb eine empfindliche Geldstrafe von 2500 Euro.
War es nur Nachlässigkeit?

Der Verteidiger versuchte, die Anschuldigungen als, wenn auch grobe, Nachlässigkeit zu werten. „Das hätte mein Mandant nicht tun dürfen, vielleicht hat er einfach vergessen, den Titel aus den Bewerbungen zu streichen.“
Angeklagter ist quasi mittellos
Der Beschuldigte, der zuvor angab, an verschiedenen Hochschulen in Deutschland als Dozent tätig zu sein, schilderte angesichts der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe seine aktuelle Lebenssituation. Demnach sei der Mann, der heute in Norddeutschland lebt, praktisch mittellos.
Hier und da würde er zwar tatsächlich als Dozent Vorträge halten, die jedoch pro Semester nur minimal vergütet würden. „Ich muss schauen, wie ich meine Miete bezahlen kann und gehe zeitweise sogar betteln“, sagte er. Zudem sei er aufgrund weiterer anhängiger Verfahren bereits hoch verschuldet.
Geldstrafe von 800 Euro kann abgestottert werden
Nach längerem Ringen einigten sich die Prozessbeteiligten schließlich darauf, das Verfahren gegen eine Geldstrafe von 800 Euro einzustellen. Das Geld, das der Mann in kleinen Raten abstottern kann, soll an die Tafel in Villingen-Schwenningen gehen.
Richter Christian Bäumler machte dem Mann unmissverständlich klar, dass es sich bei dem Titel-Missbrauch „um eine ernste Angelegenheit handelt.“
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