Zu einer wilden, teils gefährlichen Raserei soll es am Sonntagabend auf der Autobahn A 81 gekommen sein. Mindestens zwei McLarenfahrern wird vorgeworfen, sich auf Höhe Deißlingen (Kreis Rottweil) ein illegales Kraftfahrzeugrennen geliefert zu haben. Erst an der Rastanlage Hegau-West konnten sie von der Polizei kontrolliert werden. Doch weder Führerscheine noch die Fahrzeuge wurden beschlagnahmt. Warum eigentlich nicht?

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Einige Verkehrsteilnehmer dürften sich am Sonntagabend bedroht gefühlt haben: Fahrer zweier hochmotorisierten McLaren mit Schweizer Zulassung sollen auf Handzeichen hin Gas gegeben und sich bei etwa 150 Kilometern pro Stunde ein Rennen geliefert haben. Andere Fahrzeuge aus dem Pulk von 15 Sportwagen drängelten, fuhren dicht auf, betätigten ihre Lichthupe und überholten laut Zeugen rechts.

„Es war nicht so eindeutig.“
Michael Gross, Oberstaatsanwalt

An der Rastanlage Hegau-West hatte der Spuk ein Ende. Die Polizei zog die zwei McLaren aus dem Verkehr, die sich ein Rennen geliefert haben sollen. Doch nach der Feststellung der Personalien stiegen die 30- und 31-Jährigen wieder in ihre Autos und fuhren in Richtung Schweizer Grenze.

Vor nicht allzu langer Zeit hatte Innenminister Thomas Strobl angekündigt, bei illegalen Fahrzeugrennen alle Möglichkeiten auszuschöpfen und dort anzusetzen, wo es den Rasern wehtue: Sobald es möglich sei, würden Führerscheine und Fahrzeuge beschlagnahmt. Doch das unterblieb in diesem Fall.

Polizei sucht dringend Zeugen

Die zuständige Staatsanwaltschaft Rottweil „wollte keine Beschlagnahmung“, da es vonseiten der Sportwagenfahrer widersprüchliche Angaben gab, die sich nicht mit den Zeugenaussagen deckten, erklärt auf Anfrage Polizeisprecherin Nicole Minge. Allerdings sei das Verfahren eingeleitet, die Verkehrspolizei Zimmern ob Rottweil, Telefon 0741/34879-0, benötige aber nach wie vor dringend Zeugenaussagen. Auch Bilder oder Videos könnten helfen, sagt Minge.

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Für Polizei und Staatsanwalt stellt es sich als ein Problem dar, dass die Fahrzeuge im Pulk unterwegs waren und für jeden einzelnen Fahrer ermittelt werden müsse, „wer wann was machte“.

Dringender Tatverdacht notwendig

„Es war nicht so eindeutig“, betont der Rottweiler Oberstaatsanwalt Michael Gross. Bei der Anordnung einer Beschlagnahmung müsse ein dringender Tatverdacht gegeben sein, ein einfacher genüge nicht. Doch es werde ja weiter ermittelt. Sollte sich der Verdacht erhärten, könnte ein Strafbefehl beantragt werden. Akzeptieren dies die Beschuldigten, dann komme es gar nicht notwendigerweise zu einer Hauptverhandlung.

Aus Zürich und Solothurn

Was die Sportwagenfahrer in Deutschland machten, ist der Polizei nicht bekannt. Möglicherweise waren sie auf der Tuningmesse in Friedrichshafen und fuhren mit einem Schlenker zurück in die Schweiz. Die Fahrzeuge der zwei Angeschuldigten sind jedenfalls in den Kantonen Zürich und Solothurn gemeldet.