Zu Recht fragen sich viele Menschen in Vöhrenbach und in der Umgebung, warum die über 30 Corona-Infizierten im Pflegeheim Luisenhof bislang nirgendwo in der Corona-Statistik des Landkreises auftauchen. Nachdem in der vorletzten Woche im Luisenhof zuerst eine Mitarbeiterin und anschließend fünf Bewohner positiv auf den Corona-Virus getestet worden waren (wir berichteten), sind am vergangenen Wochenende viele weitere Corona-Infektionen festgestellt worden. Von über 30 infizierten Personen ist nun die Rede.

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In den am Dienstag veröffentlichten Zahlen des Landratsamtes werden für die Gemeinde Vöhrenbach insgesamt 25 Corona-Fälle seit Beginn der Pandemie ausgewiesen, 19 Personen gelten als genesen. Es gibt in der Gemeinde also nur sechs Corona-Infizierte derzeit. Wie kann das sein, wenn allein im Luisenhof über 30 Fälle nachgewiesen wurden.

Neue Teststrategie

Der Grund für diesen bedeutenden Unterschied, ist in der Teststrategie des Landes Baden-Württemberg zu suchen, die am 10. November aktualisiert wurde und sich nahe an der nationalen Vorgehensweise orientiert. Laut einer Pressemitteilung sieht diese Strategie neben Tests für Menschen mit entsprechenden Symptomen auch folgende Testungen vor:

  • Testung von engen asymptomatischen Kontaktpersonen und Haushaltsangehörigen von Infizierten
  • Testung von Personen, die über die Corona-Warn-App eine Warnmeldung „Erhöhtes Risiko“ erhalten haben
  • Testung bei Auftreten eines Falles in Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kitas, Flüchtlingsunterkünfte etc.) sowie medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Patienten, Bewohner und Personal), Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, ambulanten Dienste der Eingliederungshilfe sowie bei Ausbrüchen zum Beispiel in Schlachtbetrieben, Kirchengemeinden oder Behörden
  • Asymptomatische Personen haben darüber hinaus innerhalb von zehn Tagen nach Einreise nach Deutschland Anspruch auf Testung, wenn sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
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Antigen-Schnelltests

Neu in die Strategie aufgenommen wurde die Testung mittels Antigen-Schnelltests. Diese prophylaktische Methode kommt demnach bei Bewohnern, Betreuten und Personal in pflegerischen Einrichtungen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe zum Einsatz sowie in anderen medizinischen Einrichtungen. Auch bei anlassbezogenen Testungen, zum Beispiel bei Auftreten eines Falles in Schulen oder Kindertageseinrichtungen sollen bevorzugt Antigen-Schnelltests zum Einsatz kommen. Dieses Testverfahren liefert schnelle Ergebnisse, Aufschluss über mögliche Infektionen und kann durch den Zeitvorteil die weitere Ausbreitung des Virus frühzeitig unterbinden.

Unterschied der Testverfahren

Der sogenannte PCR-Test ist das gängige Testverfahren und gilt als verlässlichster Nachweis. Abstriche von Testpersonen müssen im Labor ausgewertet werden. Der PCR-Test weist das Erbgut des Virus in den Proben nach. Ein Ergebnis liegt nach ein bis zwei Tagen vor. Bei den Antigen-Schnelltests, auch POC-Tests genannt, wird ein Protein des Virus in den Abstrichen nachgewiesen. Der Antigen-Schnelltest wird vor noch Ort ausgewertet, sodass das Ergebnis bereits nach 15 bis 20 Minuten feststeht. Antigen-Tests sind zudem kostengünstiger. Allerdings: Der PCR-Test ist das verlässlichste Verfahren, eine Corona-Infektion nachzuweisen. Antigen-Tests dienen eher der frühen Diagnose und somit der zeitnahen Unterbrechung von Übertragungswegen.

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Auswirkung auf die Corona-Statistik

Vor diesem Hintergrund wird auch das Vorgehen im Luisenhof in Vöhrenbach klarer. Dort konnten nach ersten Hinweisen Infektionen durch Schnelltests nachgewiesen werden, sodass sofort entsprechende Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet werden konnten. Heike Frank, Sprecherin des Landkreises, erklärt das Vorgehen so: „Gemäß der Teststrategie des Landes Baden-Württemberg und dem Handlungsleitfaden zu möglichen Testungen in Pflegeeinrichtungen wurden in der Einrichtung Schnelltests vorgenommen. Die Teststrategie wurde mit den Heimärzten festgelegt.“

Auf die Frage, warum die Fälle noch nicht in die Statistik eingegangen sind, antwortet Frank, dass Ergebnisse von Schnelltests nicht in die Statistik eingehen würden. Allerdings bestehe bei positivem Ergebnis eine Meldepflicht an das Gesundheitsamt, das dann weitere Schritte einleite. „Das Gesundheitsamt steht täglich mit der Einrichtung, dem betreuenden Heimarzt und dem Schwarzwald-Baar Klinikum in Kontakt. Die Kassenärztliche Vereinigung wird am Dienstag nun einen Gesamtabstrich in der Einrichtung durchführen“, kündigt Frank an.

Diese ist die gängige Praxis. Ist ein Schnelltest-Ergebnis positiv, dann wird vom Gesundheitsamt zur Bestätigung ein PCR-Test veranlasst. Sobald diese Ergebnisse vorliegen, werden vermutlich auch die offiziellen Zahlen in Vöhrenbach in die Höhe schnellen. Aufgrund der großen Anzahl an Fällen könnte sich der Wert auch auf die Kreisbilanz auswirken und die 7-Tage-Inzidenz nach oben treiben.

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