Schon über eineinhalb Jahre geht es mittlerweile. Über diesen Zeitraum hat sich für Klaus und Andrea Vollmer in Pfohren vieles verändert. Und leider nicht ins Positive.
Damals bezog ein neuer Mieter die Einliegerwohnung neben der Familie. Mit dabei sind drei große Hunde. Das ist im Spätherbst 2021. Von da an bekommen Vollmers täglich das Gebell und Gejaule der Tiere zu hören.
„Damals haben sich schon Leute beschwert und die Polizei war da“, erklärt Klaus Vollmer. Doch die Lage verbessert sich nicht – im Gegenteil. Im Frühjahr kommen schließlich vier Welpen dazu: „Seit da ist es mit den Geräuschen abartig,“ sagt Vollmer.
Nicht regelmäßig Zuhause
Das Problem sieht die Familie vor allem darin, dass der Besitzer der Tiere nicht regelmäßig Zuhause ist: „Wir haben ihn nie gesehen. Ab und zu geht er in die Wohnung – aber meistens hört man nur die Hunde.“
Die Situation wird unerträglich: „Das hält man nicht mehr aus“, sagt Klaus Vollmer. Aus dem gekippten Fenster der Einliegerwohnung kommt starker Geruch. Der intensiviert sich, je länger die Tiere allein sind: „Die Geruchsschübe kommen auf die Terrasse rüber. Ich sage immer, dass das keine Wohnung ist, sondern ein Hundezwinger.“
Das Thema habe laut Vollmer zwei Aspekte: „Es gibt den Aspekt von Lärm und Geruch – und dann ist da natürlich auch das Tierwohl.“ Die Familie kann sich nicht vorstellen, dass die Art und Weise wie die Hunde gehalten werden, artgerecht ist.
Ein Gespräch zu suchen gestaltet sich schwierig, der Hundebesitzer ist die meiste Zeit nicht Zuhause. Vollmers suchen bei den Behörden Hilfe, wenden sich an das Veterinäramt und die Donaueschinger Stadtverwaltung.
Nach Amtsbesuch schlagartig Ruhe – vermeintlich
Das Veterinäramt wird in der Sache tätig, erklärt Heike Frank, Pressesprecherin des Landratsamtes Schwarzwald-Baar.
Das stellen auch Vollmers fest: „Nach dem Besuch des Veterinäramtes wurde es schlagartig ruhig – und im Garten wurde ein großer Käfig ausgespült, der wohl eigentlich in der Wohnung steht“, sagt Klaus Vollmer. Am folgenden Wochenende sei der Besitzer Zuhause gewesen – das darauf schon wieder nicht mehr.
Und das Bellen und Jaulen setzt wieder ein. Egal ob Tag oder Nacht. Vollmer hat die Geräuschkulisse bereits mehrfach mit dem Handy aufgezeichnet. „Es klingt jämmerlich – und die Lebensqualität leidet darunter. Ich bin hier Eigentümer und kann nicht weg. Das ist eine bittere Pille. Wir können nichts beitragen, dass sich an der Situation etwas ändert“, sagt Vollmer. Er wünscht sich, dass die Behörden hier etwas unternehmen. Eine Veränderung scheint jedoch nicht feststellbar.
Dass das Veterinäramt tätig geworden sei, das lasse sich bestätigen, so Heike Frank. Detailliertere Informationen dürfe man aufgrund des Datenschutzes nicht herausgeben. Bei Vollmers liegen die Nerven blank. „In jedem Tierheim geht es den Hunden tausendmal besser. Ich weiß es ist nicht die Ultima Ratio, jemandem die Tiere zu entziehen“, sagt Andrea Vollmer. Zum Tierwohl, sagt Klaus Vollmer, gebe es eine klare Verordnung.
Kann in diesem Fall die Stadtverwaltung also etwas unternehmen?
„Hundegebell ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Nachbarn“, sagt Rathaussprecherin Beatrix Grüninger. Einerseits werde das gelegentliche Anschlagen eines Hundes im Haus oder Garten von der Rechtsprechung noch als gemeinverträglich und von der Nachbarschaft als hinnehmbar angesehen, weil Hundehaltung grundsätzlich mit Geräuschen verbunden sei und ein gewisses Maß an Geräuschen jedermann aufgrund des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses in Kauf nehmen müsse.
Andererseits müsse nach der Rechtsprechung beim Abwägen zwischen dem Ruhebedürfnis der Nachbarschaft und dem Interesse des Tierbesitzers an der Hundehaltung zumindest in einer Wohngegend dem Ruhebedürfnis der Vorrang gegeben werden. „Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, wonach es kein Recht auf Lärm, wohl aber ein Recht auf Ruhe gibt“, so Grüninger weiter.
Nach Paragraf sechs der Polizeiverordnung seien Hunde so zu halten, „dass niemand durch anhaltendes Bellen oder Heulen mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird“.
Bereits vor einiger Zeit sei das Amt Öffentliche Ordnung der Stadt Donaueschingen über die Ruhestörung informiert worden, „woraufhin beim Polizeirevier Donaueschingen entsprechende Polizeiberichte angefordert und das Veterinäramt eingeschaltet wurde“, sagt Grüninger.
Kontrollen wurden gemacht
Sowohl seitens der Polizei als auch seitens des Veterinäramts seien entsprechende Überprüfungen und unangemeldete Kontrollen vorgenommen worden. Auch das Amt Öffentliche Ordnung habe eine entsprechende Überprüfung vor Ort gemacht. „Aufgrund der bei den Kontrollen erzielten Ergebnisse wurden seitens des Ordnungsamtes bisher keine ausreichende Grundlage gesehen, um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Auch der betroffene Nachbar stellte zu diesem Zeitpunkt einen schlagartigen Rückgang der Lärmbelästigung fest“, sagt die Rathaussprecherin.
Am 1. August sei das Amt Öffentliche Ordnung nun erneut über eine Zunahme der Ruhestörung informiert worden, entsprechende Nachweise seien vorgelegt worden. „Seitens des Amts Öffentliche Ordnung wird der Hinweis derzeit erneut überprüft und nach Auswertung der Informationen eine entsprechende Entscheidung getroffen“, sagt Beatrix Grüninger.
Darüber hinaus gebe es auch zivilrechtliche Möglichkeiten: „Wer sich von Tierlärm gestört fühlt, kann vom Halter des Tieres gemäß Paragraf 1004 Absatz eins des Bürgerlichen Gesetzbuches die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen.“ Hierüber sei der betroffene Nachbar im Laufe des Verfahrens mehrfach informiert worden.
Der Hundehalter war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.