Volksverhetzende Schmierereien hat ein Mitarbeiter der Stadt Tuttlingen am Donnerstagmorgen, 22. August, an einer Wartehalle des Bahnhofs festgestellt.

Scheibe und Steinplatte beschrieben

Wie die Polizei mitteilte, hinterließen Unbekannte auf einer Glasscheibe und einer Steinplatte mit schwarzer Farbe volksverhetzende Äußerungen.

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Volksverhetzung begeht nach Strafgesetzbuch §130, wer gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe oder gegen Teile der Bevölkerung oder einzelne zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder diese Gruppen oder Personen beschimpft, verächtlich macht oder verleumdet. Volksverhetzung wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.