Das Amtsgericht Villingen hat Haftbefehl gegen einen 44-jährigen Mann aus dem Landkreis Tuttlingen erlassen. Er hätte sich für den Vorwurf der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen verantworten müssen.
Allerdings blieb der Angeklagte der Verhandlung unentschuldigt fern. Im April 2016 hatte der 44-Jährige einen schweren Unfall auf der Bundesstraße 523 zwischen Schwenningen und Tuningen verursacht, bei dem zwei Menschen starben.
Nachdem eine Polizeistreife den Angeklagten nicht an seinem Wohnort hatte antreffen können, beantragte die Staatsanwaltschaft, einen Haftbefehl zu erlassen. "Wenn er nicht kommt, ist das tatsächlich ein Anzeichen für Flucht", sagte der Staatsanwalt. Zumal den Angeklagten im Fall einer Verurteilung eine Haftstrafe ohne Bewährung erwarte.
Richter Christian Bäumler stimmte dem Antrag zu. "Wir gehen davon aus, dass sich der Angeklagte der Strafverfolgung entziehen möchte", argumentierte er. Man müsse die Belastungen für die Angehörigen der Verstorbenen berücksichtigen, die auch einen Abschluss herbeisehnen. Ein Haftbefehl sei daher in seinen Augen daher angemessen.
Der Richter setzte eine neue Verhandlung am 5. Januar 2017 an, bis zu der der Angeklagte in Haft bleiben soll.