Er war Anfang Juli 2019 mit 146 Stundenkilometern die Schwenninger Steig hochgerast, als er am Scheitelpunkt der Kurve auf die Gegenfahrbahn gelangte, und mit einem anderen Auto frontal zusammenstieß. In diesem Auto waren sieben Mitglieder zweier Familien gewesen. Ein 37-jähriger Familienvater, dessen 29-jähriger Bekannter und dessen einjähriger Sohn überlebten den Unfall nicht – der Unfallverursacher schon.

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Das Verfahren gegen den 24-Jährigen hätte eigentlich kommende Woche Mittwoch stattfinden sollen. Wegen der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus wurde die Verhandlung aber vorerst abgesagt, wie das Amtsgericht Villingen auf SÜDKURIER-Nachfrage sagte.

Verhandelt werden laut Informationen des Amtsgerichts nur noch „unaufschiebbare Gerichtstermine“. Ob ein Termin stattfindet oder nicht können Prozessbeteiligte herausfinden, indem sie die Nummer, die auf der Ladung angegeben ist, anrufen. Außerdem ist die Telefonzentrale unter der 07721/2030 zu erreichen.

Der Zustand der beiden Fahrzeuge zeugte von der Wucht des Zusammenpralls.
Der Zustand der beiden Fahrzeuge zeugte von der Wucht des Zusammenpralls. | Bild: Sprich, Roland

Das Gerichtsgebäude ist montags bis freitags zwischen 9 und 11 Uhr geöffnet. Alle Besucher werden gebeten, sich an der Pforte zu melden. Dort finden Personenkontrollen statt. Erkrankte, Kontaktpersonen von Erkrankten oder Menschen, die aus den Risikogebieten kommen, werde der Zutritt zum Gerichtsgebäude nicht gestattet. Auch sonst könne das Betreten der Gebäude nur bei Vorliegen eines nachweisbar triftigen Grunds gestattet werden.

Bild 2: Wegen Coronavirus: Verfahren um Todesfahrer auf der Schwenninger Steig findet am 25. März nicht statt
Bild: Sprich, Roland

Generell gelte, dass wichtige Anliegen oder Fragen telefonisch abgeklärt werden sollen.

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