Der Horrorunfall auf der Schwenninger Steig, bei dem drei Menschen, darunter ein Säugling, ums Leben gekommen sind, hat die Menschen tief erschüttert. Ein zum Unfallzeitpunkt 24-jähriger Autofahrer war mit 146 Stundenkilometern die Steig hochgerast, war im Scheitelpunkt der Kurve auf die Gegenfahrbahn gekommen und dort frontal mit einem Ford Fokus zusammengestoßen. In diesem Wagen saßen sieben Mitglieder zweier Familien: Ein 37-jähriger Familienvater starb ebenso wie sein 29-jähriger Bekannter und dessen einjähriger Sohn. Zwei Kinder wurden schwer verletzt, einige Personen leiden noch heute unter den Folgen des Unfalls.

Der Prozess

Ab 25. März muss sich der Unfallfahrer wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge vor dem Villinger Amtsgericht verantworten, dies bestätigte Andreas Mathy von der Staatsanwaltschaft Konstanz. Für den Prozess sind zwei Tage anberaumt, neben dem 25. März ist dies noch der 1. April. Geladen sind offensichtlich technische und medizinische Sachverständige und zwölf Zeugen.

Die Anklage

Gegen den Unfallverursacher war im November 2019, nach Vorlage des Sachverständigengutachtens, Haftbefehl erlassen worden. Der Beschuldigte wurde dringend verdächtigt, den Unfall in der Absicht herbeigeführt zu haben, eine höchstmögliche Geschwindigkeit auf der ansteigenden Straße zu erreichen. Ihm wurde außerdem zur Last gelegt, dass es ihm um das bloße Schnellfahren gegangen sei.

Bild 1: Horrorunfall auf der Schwenninger Steig: Fahrer muss sich ab 25. März vor Gericht verantworten
Bild: Steller, Jessica

Die Ermittlungen sollen ergeben haben, dass der BMW mit einer Geschwindigkeit von mindestens 146 Kilometer pro Stunde (km/h) unterwegs war – erlaubt sind an dieser Stelle nur 70 km/h. Weiterhin soll das Fahrzeug über eine Strecke von 100 Metern bergauf von der rechten über die linke Spur bis auf die Gegenfahrbahn gedriftet sein.

Haftbeschwerde eingelegt

Der Beschuldigte hat Haftbeschwerde eingelegt, dieser wurde stattgegeben und so ist der junge Mann aus der Untersuchungshaft entlassen worden, wie Andreas Mathy gegenüber dem SÜDKURIER erklärt. Ihm droht im Falle einer Verurteilung eine Höchststrafe von bis zu zehn Jahren. Die Ermittlungsergebnisse würden den dringenden Verdacht begründen, dass sich der Beschuldigte eines Verbrechens gemäß Paragraf 315d Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, Abs. 5 StGB strafbar gemacht hat. Die Strafnorm sieht einen Strafrahmen von einem bis zehn Jahren vor.

Der Zustand der beiden Fahrzeuge zeugt von der Wucht des Zusammenpralls. Bei dem Unfall sind auf der Schwenninger Steige im Juli 2019 ...
Der Zustand der beiden Fahrzeuge zeugt von der Wucht des Zusammenpralls. Bei dem Unfall sind auf der Schwenninger Steige im Juli 2019 drei Personen getötet und fünf weitere schwer verletzt worden. | Bild: Sprich, Roland

26 000 Euro Spendengeld

Für die Familien der Unfallopfer hat eine Arbeitskollegin des getöteten 37-jährigen Mannes eine Spendenaktion ins Leben gerufen, die über die Caritas abgewickelt wird. Hier sind mehr als 26 000 Euro eingegangen. Laut Caritas-Geschäftsführer Michael Stöffelmaier befinden sich bis heute noch 6000 Euro auf dem Spendenkonto. Das übrige Geld wurde an die beiden betroffenen Familien ausbezahlt. „Für die Hinterbliebenen haben wir mit den Spenden die nicht durch die Sozialversicherungssysteme gedeckten Folgekosten wie die Überführungs- und Bestattungskosten übernehmen können, aber auch Schulden getilgt, die entstanden sind, weil plötzlich finanzielle Verpflichtungen nicht mehr bedient werden konnten, weil der Erwerbstätige verstorben ist“, erklärt Stöffelmaier. Die Menschen haben an dem Schicksal der beiden Familien großen Anteil genommen.

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Weitere Hilfe benötigt

Das verblieben Geld werde ebenfalls benötigt: „Da seit Februar inzwischen andere sozialrechtliche Leistungen nicht mehr greifen, benötigen wir Restbetrag zur Unterstützung der Lebenshaltung der Familien noch dringend“, so Stöffelmaier. Eines der Unfallopfer sei inzwischen mit bleibenden Schäden aus der Therapie entlassen und möchte für sich und ihr Kind eine kleinere Wohnung anmieten, um wieder selbständig zu werden.

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Hier helfte die Caritas unterstützend bei der Suche. Die Person habe auch den dringenden Wunsch ein gebrauchtes Auto zu erhalten, das sie nach Gutachten auch führen darf. Das Fahrzeug müsse aufgrund der bleibenden unfallbedingten Beeinträchtigungen ein Automatik-Getriebe haben. Auch hier sei man bemüht, unterstützend tätig zu werden. Ein Wagen wurde bereits gefunden. „Derzeit bemühen wir uns, die Mittel über Stiftungen oder gerne weitere Spenden zu akquirieren.“

Das Spendenkonto

Wer die Hinterbliebenen des Unfalls unterstützen will, kann eine Spende auf das Konto beim Caritasverband für den Schwarzwald-Baar-Kreis einzahlen. Spendenzweck: Unfallopfer an der Steig, Sparkasse Schwarzwald-Baar IBAN: DE77 6945 0065 0000 0021 21 BIC: SOLADES1VSS. Die Spender sollten Namen und ihre Adresse angeben, dann kann die Caritas eine Spendenquittung ausstellen.