Eva Maria Vaassen

Ein weiteres mutmaßliches Mitglied der Rauschgiftbande, die sich seit September vorigen Jahres im so genannten „Mafia-Prozess“ vor dem Landgericht Konstanz verantworten muss, saß gestern alleine auf der Anklagebank vor einer anderen Strafkammer. Sein Verfahren war erst später eröffnet worden.

Neun Männer angeklagt

Wie mehrfach berichtet, sind neun Italiener oder aus Italien stammende Männer, vorwiegend aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis, angeklagt. Sie müssen sich wegen bandenmäßigen Drogenhandels, wegen versuchten Mordes sowie wegen Körperverletzungs-, Brandstiftungs- und Raubdelikten verantworten. Zwei Angeklagte sind mittlerweile verurteilt worden. Mutmaßlicher Kopf der Bande soll der 57-jährige Gastwirt A. sein, der in Villingen und Rottweil Pizzerias betrieb.

Zwei bis drei Kilo Kokain

Der jetzt aus der Untersuchungshaft vor Gericht erschiene 55-Jährige soll im Januar 2017 zusammen mit A. und einem weiteren Bandenmitglied aus Stuttgart zumindest in zwei Drogengeschäfte verwickelt gewesen sein. In einem Fall soll es um zwei bis drei Kilogramm Kokain im Wert zwischen 35 000 und 37 000 Euro gegangen sein. Das Kokain sollte aus den Niederlanden beschafft werden, um es im Schwarzwald-Baar-Kreis, in der Schweiz und Italien gewinnbringend zu verkaufen.

Mit scharfer Waffe unterwegs

Dabei soll A. dem 55-jährigen Angeklagten für die Fahrt in die Niederlande eine scharfe Waffe nebst Munition mitgegeben haben, „falls es zu Problemen kommen sollte“. Im Wagen des „Chefs“ sollen die beiden Bandenmitglieder dann nach Holland gefahren sein. Ob das Geschäft dort zustande kam, ist ungewiss.

20 Kilo Marihuana

Im gleichen Zeitraum soll der 57-jährige mutmaßliche Bandenchef 20 Kilogramm Marihuana bestellt haben, wobei der jetzt angeklagte 55-Jährige sich bei den Preisverhandlungen beteiligt haben soll.

Anwälte legen Beweisanträge vor

Am ersten von vier geplanten Verhandlungstagen äußerte sich der 55-Jährige weder zu seiner Person noch zu den Anklagevorwürfen. Seine beiden Anwälte legten dem Gericht zwei Beweisanträge vor. Sie bezeichneten die von der Staatsanwaltschaft Palermo in Auftrag gegebenen Abhörmaßnahmen, die nicht durch Beschlüsse deutscher Richter abgesegnet waren, als rechts- und verfassungswidrig.

Urteil wird im August erwartet

Auch die Ermittlungen zur Waffe, welche ihr Mandant bei sich geführt haben soll, seien von den Italienern in Deutschland unter ganz anderen gesetzlichen Voraussetzungen durchgeführt worden, hieß es. Diese Beweismittel dürften deshalb nicht im Prozess verwertet werden. Die Verhandlung soll nächste Woche fortgesetzt werden. Das Urteil wird erst für Anfang August erwartet.

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