Bei der Verhandlung im Mai handelt es sich um die juristische Aufarbeitung eines tödlichen Unfalls vom 21. September 2019 auf der Landesstraße zwischen Vöhrenbach und Herzogenweiler. Dabei saß der damalige Fahranfänger am Steuer eines hochmotorisierten Audi. Andreas Mathy, Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz, bestätigt auf Nachfrage, dass es sich dabei um denselben jungen Mann handelt, der am Osterwochenende handgreiflich wurde.
Bei dem Unfall vor eineinhalb Jahren hatte der damals 19-Jährige am Steuer eines hochmotorisierten Audi einen schweren Unfall verursacht. Dabei wurde ein 22-jähriger Mitfahrer getötet. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge, fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung vor.
Das Bandbreite des Strafmaßes bei Verhandlungen vor dem Jugendschöffengericht sei groß, so Mathy. Von Jugendhilfemaßnahmen über Sozialstunden über Verkehrserziehung bis hin zur Jugendstrafe mit und ohne Bewährung sei alles denkbar. „Es kommt sehr auf den Angeklagten im Einzelfall an“, so Mathy.