Eine Sicherheitsuntersuchung kann einem die Haare zu Berge stehen lassen. Oder dazu führen, dass man sich selbige raufen möchte, insbesondere wenn man verantwortlich dafür ist, ein Bauvorhaben zu planen. Zum Beispiel, wenn es um einen Radweg geht.

Dann nämlich kann es passieren, dass jedes erdenklich mögliche Risiko in die Kalkulation einfließt und eine erhebliche Verteuerung des eigentlichen Vorhabens damit einhergeht, weil zusätzliche Bauten nötig werden, von denen man nicht einmal träumen mag.

Riesengeländer am Brigachradweg

Beispiel gefällig? Der neue Teilabschnitt des Brigachradwegs, der quer durch Villingen führt. Der Weg hätte schon längst fertig sein können, doch bisher fehlte das Geländer, das inzwischen installiert ist.

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Solange nicht ein Geländer entlang des Uferweges installiert war, durfte hier kein Radler entlang strampeln, das hat die oben erwähnte Sicherheitsüberprüfung ergeben, welche die Verantwortlichen vom Tiefbauamt der Stadt im Vorfeld der Planung einholen mussten.

Wer fällt in die Brigach?

Ohne Geländer, so das Audit, könnte jemand in den Fluss fallen. Es bedarf der Erwähnung, dass der Schreiber dieser Zeilen selbst schon vor, sage und schreibe 55 Jahren exakt diesen Weg entlang der Brigach als achtjähriger Bub gelaufen, später dann sogar mit dem Rad gefahren ist. Und in all den Jahren ist weder er noch irgendjemand anderes jemals in die Brigach gefallen oder gefahren, obschon der Weg über Jahrzehnte hinweg in einem absolut maroden Zustand war.

Wenig Halt an Uferböschung

Und jetzt soll dieser perfekt neu angelegte Weg ohne Geländer gefährlich sein? Die Auditoren stellen fest, dass die Uferböschung wenig bewachsen ist und kaum Halt gibt im Fall der Fälle.

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Ah ja, denkt man sich. Deshalb diese übertriebenen Zäune an den sanierten Radwegen zwischen Marbach und Rietheim und beim Flugplatz Schwenningen entlang des Neckars. Auch dort waren es Sicherheitsaudits, die diese Zäune schließlich dringend erforderlich machten. Aufgrund des möglichen Risikos, dass irgendwer irgendwie vom Weg abkommen und in die Pampa oder den Fluss fahren könnte.

Ist die Klagewut Schuld?

Die Begründung ist folgende. Wenn dann mal tatsächlich jemand einen solchen Weg, der ohne Zaun aufwartet, aus welchen Gründen auch immer verlassen würde, dann könnte dieser denjenigen, der den Weg gebaut hat, wegen Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht verklagen. Und das könnte richtig teuer werden.

Könnte es also sein, dass wir Bürger mit unserer Vorstellung, dass es ein Recht auf ein risikoloses Leben gibt und der damit verbundenen Klagewut selbst schuld sind? Schuld an der zunehmend teurer werdenden Bürokratisierung unseres Alltagslebens, weil wir uns allüberall beschweren?