2.232.018.823,24 Euro – so viel haben Unternehmen aus Baden-Württemberg bislang (Stand: 31. August) an Corona-Soforthilfen erhalten. Nicht jeder Cent der über zwei Milliarden Euro aber bleibt auch bei den Unternehmen.

„Bei den Soforthilfen vom Bund und den Ländern handelt es sich grundsätzlich um Billigkeitsleistungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen“, sagt die Landesbank Baden-Württemberg auf SÜDKURIER-Anfrage. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Antragsstellung und die Verwendung rechtmäßig erfolgt sind. Die Rechtmäßigkeit war etwa dann gegeben, wenn ein Unternehmen wirtschaftlich wegen der Corona-Pandemie in seiner Existenz bedroht war.

Was aber, wenn Firmen im Nachhinein gemerkt haben, dass dem gar nicht so war? „Der unklare wirtschaftliche Ausblick zu beginn der Krise kann zu einer Fehleinschätzung der Entwicklung geführt haben“, so die L-Bank weiter. So hätten manche Unternehmen zu Beginn ein Liquiditätsproblem befürchten, das sich dann nicht oder nicht dem dem erwarteten Umfang eingestellt hat.

Tritt so ein Fall auf, ist ein Unternehmen verpflichtet, die Corona-Soforthilfe oder einen Teil davon zurückzuüberweisen. Gemacht haben das bislang 4778 Unternehmen im Land, was einem Volumen von exakt 40.134.129,62 Euro entspricht. Eine regionsbezogene Auswertung ist laut L-Bank, anders als die regionsbezogene Auszahlungsauswertung, nicht möglich.

Wie aber wird überprüft, ob ein Unternehmen Geld zurückzahlen muss? Dazu die L-Bank: „Die Antragsteller haben ihre Angaben mit einer eidesstattlichen Erklärung abgegeben. Verändern sich die Erwartungen, so sind sie verpflichtet zu reagieren.“

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Die L-Bank selbst, aber auch beispielsweise der Rechnungshof, sind dazu berechtigt, Stichproben zu machen. Entsprechende Prüfschritte liefen beziehungsweise würden kommen. „Und es ist zu erwarten, dass vonseiten der Finanzverwaltung im Rahmen der Betriebsprüfungen auf die Thematik ein besonderes Augenmerk gelegt wird“

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Ob die 40 Millionen Euro an Rückzahlungen realistisch sind und dem tatsächlichen Bedarf der Unternehmen entsprechen, ist laut L-Bank schwer zu sagen. Es habe schlicht bislang keine vergleichbaren Programme gegeben. In Relation zur Gesamtsumme erscheint der Betrag der L-Bank aber niedrig.

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„Wir denken, dass unsere Prüfung mit entsprechenden Nachforderungen von Dokumenten dazu beigetragen hat, dass realistische Unterstützungsbeträge beantragt wurden. Die tatsächliche Liquiditätslücke steht ja zwischenzeitlich fest. Unternehmen die sich unsicher sind, werden sicher – im Zweifel mit ihrem Steuerberater – abklären können inwieweit Rückzahlungen angezeigt sind.“