Mit sechs Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen wurde der schriftliche Antrag eines Bürgers auf Rückbau und Renaturierung der Freizeitanlage Pfaffenweiler in der Ortschaftsratssitzung am Montagabend ablehnt.

Hintergrund des Antrages war die Lärmbelästigung durch die Grillplatzbesucher. Für den Rückbau der Freizeitanlage machte sich auch der angrenzende Jagdpächter Gerd Simon bei den Anfragen aus der Bürgerschaft mit deutlichen Worten stark.

Neben Verunreinigungen durch Glasscherben und Eisenteilen, die in seinem Jagdrevier achtlos weggeworfen werden, hätten eigene Ermittlungen des Polizeibeamten ergeben, dass Grillplatzbesucher zur späten Stunde mit dem Auto durch den Wald fahren würden.

Wildkameras erfassen Autofahrer im Wald

„Die Aufzeichnungen der Wildkameras, die zur Wildbeobachtung eingesetzt werden, haben ergeben, dass es die gleichen Fahrzeuge wie auf dem Parkplatz der Freizeitanlage gewesen sind“, so Simon.

Zudem beklagt Simon die Lärmbelästigung außerhalb der Nutzungszeit nach 22 Uhr und spricht von 100 bis 200 Personen, die sich besonders an Wochenenden, dort aufhalten und dabei auch herumgeballert würde.

„Es kommt ständig vor, dass im meinem Revier etwas fehlt oder kaputt ist. Dazu gehört auch die Sitzbank, die wir gespendet haben und auch die Wassertretstelle ist davon betroffen“, klagt Simon. „Ich bin nicht mehr bereit, 500 Euro im Jahr für die Jagdpacht zu bezahlen“, wird Simon deutlich.

Er wäre schon lange mit der Situation konfrontiert. Jetzt sei der Zeitpunkt gekommen, dass bis zur nächsten Grillsaison alles rückgebaut und renaturiert werde. Er sehe sich als Bestohlener und Geschädigter.

Mehrzahl der Besucher benimmt sich ordentlich

Der Tenor aus dem Rat ergab, dass die Nutzung der Freizeitanlage in Abwägung mit den Problemen, im Vordergrund steht und erhalten werden soll. Es könne nicht sein, dass durch wenige Nutzer die sich daneben benehmen, die Mehrzahl der Besucher, die sich ordentlich verhalten, darunter leiden müssten.

Illegale Müllablagerung könne man auch durch einen Rückbau der Freizeitanlage nicht verhindern. Hinsichtlich der Lärmbelästigung in der Hauptnutzungszeit zwischen Mai und Ende September soll beantragt werden, dass die Freizeitanlage durch die Polizei und den kommunalen Ordnungsdienst verstärkt bestreift wird.