Myriam Müller ist Lehrerin am Deutenberg-Gymnasium in VS-Schwenningen. Sie unterrichtet in der fünften, der siebten, der neunten, der elften und der zwölften Klasse. Mit dem SÜDKURIER hat sie über ihre bisherigen Mundschutz-Erfahrungen gesprochen: „Wir haben am Donnerstag, 15. Oktober, von der Maskenpflicht erfahren und sie am Freitag darauf schon eingeführt. Natürlich sind die Schüler nicht begeistert gewesen. Der große Aufschrei blieb aber aus.“

Myriam Müller ist Lehrerin am Deuteberg-Gymnasium in VS-Schwenningen. Auf dem gesamten Schulgelände muss auch sie einen Mundschutz ...
Myriam Müller ist Lehrerin am Deuteberg-Gymnasium in VS-Schwenningen. Auf dem gesamten Schulgelände muss auch sie einen Mundschutz tragen. Das Foto ist vor der Maskenpflicht entstanden. | Bild: Myriam Müller

Mit einer siebten Klasse, deren Klassenlehrerin sie schon seit drei Jahren ist und mit der es ein großes Vertrauensverhältnis gibt, hat sie sich explizit über die Mundschutzpflicht gesprochen. Müller: „Die Schüler haben gesagt, dass sie die Mund-Nasen-Bedeckung nervt, eingeschränkt werden sie durch diese aber nicht.“ Müller kann auch keinen Unterschied feststellen, was die Konzentration oder deren Verlust anbelangt. Die Schüler agierten nach dem Prinzip: Lieber Unterricht mit Maske in der Schule, als Unterricht ohne Maske zu Hause.

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Bei der Kommunikation mit den Lernenden gebe es aber schon hin und wieder Probleme: „Es ist etwas schwieriger die Schüler zu verstehen, die etwa in der letzten Reihe sitzen. Auch für eher schüchterne Schüler ist es mit der Maske schwieriger.“

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Müller sagt aber auch, dass es auf die Art der Maske ankommt, die getragen wird. Bei einer Stoffmaske oder einem Schlauchschal, den viele tragen, komme weniger vom Gesagten an. Zu sagen, dass der Unterricht und das Unterrichten wegen der Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase beeinträchtigt wird, könne man aus Müller Sicht aber nicht. Die Lehrerin selbst hat eine dünne Stoffmaske, Kollegen von ihr nutzen dagegen auch FFP2-Masken. Denn: Auch im Lehrerzimmer müssen die Dozenten Mund-Nasen-Bedeckungen tragen.

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Es gebe am Deutenberg-Gymnasium auch Schüler, die eine Befreiung von der Mundschutzpflicht haben. Die Zahl sei aber sehr gering. Wenn ein Kind aus medizinischen Gründen eine Maske tragen kann, wird bislang der Abstand zu den Mitschülern vergrößert. „Generell haben Eltern immer die Möglichkeit, für ihre Kinder eine Befreiung nach Untersuchung beim Arzt zu bekommen. Es gibt auch die Option, das Kind vom Präsenzunterricht zu befreien“, sagt Müller.

Constanze Kaiser ist Lehrerin an der Bickeberg-Ganztagsschule in Villingen.
Constanze Kaiser ist Lehrerin an der Bickeberg-Ganztagsschule in Villingen. | Bild: Hauser, Gerhard

Für Constanze Kaiser ist die Maske „furchtbar“. Sie ist Lehrerin an der Bickeberg-Ganztagsschule in Villingen, an der es Schüler von der ersten bis zur zehnten Klasse gibt.

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„Die Schüler können deine Mimik nicht erkennen. Sie wissen nicht, ob du streng oder fröhlich bist“, sagt Kaiser. Da gehe viel verloren. Auch die Interaktion zwischen den Schülern leidet enorm. „Wenn wir durchlüften, dürfen die Schüler auch die Maske kurz abnehmen. Dann sprechen plötzlich alle miteinander“, so die Lehrerin unter anderem für Mathe, Musik und Deutsch. Auch bei der Konzentrationsfähigkeit stellt Kaiser einen Abfall von der ersten zu den folgenden Stunden fest – gerade bei Schülern, denen es ohnehin schon schwerer fällt, dem Unterrichtsgeschehen zu folgen.

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Für Kaiser selbst ist das Unterrichten mit Mund-Nasen-Bedeckung wesentlich anstrengender. Sie sagt: „Das bringt uns total an unsere Grenzen.“ Nach einer gewissen Zeit jucke es unter der Maske, außerdem werde die Stimme viel mehr als üblich beansprucht. Auch das Kennenlernen neuer Lehrer-Kollegen werde durch die Maske erschwert.

Trotz all der Schwierigkeiten sagt Kaiser aber klar: „Solange die Fallzahlen so hoch sind, werden die Masken getragen.“ Das sei besser, als ein erneuter Heimunterricht.

Das Land Baden-Württemberg scheint die Reaktionen der Schulen vernommen zu haben und hat die Corona-Verordnung für Schulen am Donnerstag, 22. Oktober, geändert. So heißt es nun: „Ausgenommen von dieser Pflicht ist die Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken); in den Pausenzeiten darf außerhalb der Gebäude die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden, solange der Mindestabstand zwischen den Personen von 1,5 Metern eingehalten wird.“