Warum sticht eine Mutter mit einem Messer mit einer mehr als 20 Zentimeter langen Klinge auf den eigenen Sohn ein? Das musste das Landgericht Konstanz an zwei Verhandlungstagen herausbekommen.

Worum ging es? Einer 39-jährigen Mutter aus Villingen-Schwenningen wurde vorgeworfen, dass sie ihren Sohn am 6. April umbringen wollte Entsprechend lautete die Anklage auch auf versuchten Mords. Die Angeklagte hatte am ersten Verhandlungstag gesagt, dass sie bereits seit März Botschaften aus den Medien gehört hatte, nach denen ihrer Familie Grausamkeiten angetan werden sollten. Das wollte sie verhindern. Ihr Plan: den Grausamkeiten zuvorkommen. Der einzige Ausweg: ihren Sohn zu töten.

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Auf den Jungen eingestochen hat sie dann, als dieser gerade im Wohnzimmer saß und Fernsehen schaute. Zuvor hatte sie das Wohnzimmer verschlossen und mit einem Tisch verrammelt. Nachdem die Mutter letztlich zugestochen hatte, blutete ihr Sohn stark. Der Vater war zeitgleich ebenfalls in der Wohnung und hörte eigenen Angaben zufolge die Schreie. Er stieß anschließend die Wohnzimmertür auf, rannte in den Raum und rief mithilfe eines Nachbarn den Notarzt. Dieser Nachbar war es auch, der dem Kind mit einer Druckbehandlung wohl das Leben rettete. Der Junge ist heute in einer Pflegefamilie untergebracht.

Anklage und Urteil

Schon am ersten Verhandlungstag sprach die Anklage davon, dass die Mutter unter einer wahnhaften Vorstellung, einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie, leide. Sie sei nicht zurechnungsfähig. Das Urteil des Landgerichts verfügte daher am Montag, 12. Oktober, dass die Frau bis auf Weiteres in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden muss – dort also, wo sie im März bereits war, von wo sie entlassen wurde und nach deren Aufenthalt sie ihre Medikamente eigenwillig absetzte.