Viel Kritik musste das Bürgeramt der Doppelstadt in den vergangenen Tagen einstecken, nachdem bekannt wurde, dass sich alle Rathaus-Mitarbeiter an den Corona-Kontrollen, Schwerpunktmäßig in der Gastronomie, beteiligen sollen (wir berichteten).
Von Stasi-Methoden war die Rede, von Denunziation und Gängelung. In den Sozialen Medien wurde das Thema kontrovers diskutiert, bei der Pressestelle der Stadtverwaltung mehrten sich währenddessen die kritischen Stimmen, aber auch Beschimpfungen und Drohungen waren dabei, wie Stadtsprecherin Madlen Falke mitteilt. „Daher wollten wir noch einmal genau erklären, was es mit den Kontrollen durch Rathaus-Mitarbeiter auf sich hat“, begründet sie ein extra anberaumtes Pressegespräch der Verwaltungen am Montagmorgen. „Die Bezeichnung Stasi-Methoden ist nicht fair“, sagt Amtsleiter Ralf Glück und versucht mit einem Blick zurück Verständnis für den Vorstoße seines Amtes zu schaffen.

Rückblick: Seit Beginn der Pandemie habe das Ordnungsamt Aufklärung betrieben. Gastronomen, Einzelhändler und Dienstleister der Stadt wurden kontaktiert und über die geplanten Corona-Kontrollen seitens des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) informiert. „Verstöße wurden in der Folge jedoch kaum festgestellt“, so Glück. Und dieses Ergebnis habe sich keinesfalls mit der Beschwerdelage gedeckt. „Täglich erreichten uns vehemente Meldungen über Verstöße aus der Bevölkerung.“ Parallel hätten sich Gastronomen und Gewerbetreibende gegenseitig angezeigt. Die, die sich an die Corona-Regeln hielten, sahen Wettbewerbsnachteile in den Auflagen, während andere diese offenbar ignorierten. Ein Umdenken bei der Kontroll-Strategie habe schließlich ein Vorfall Ende Juli ausgelöst, als eine hochinfektiöse Person sich in zwei Lokalen der Stadt aufgehalten hatte, so Glück. Die Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten sei in den Lokalen jedoch kaum möglich gewesen, aufgrund fehlender oder inkorrekter Datenerfassung. „Die Art unserer Kontrollen war also nicht zielführend“, blickt der Amtsleiter zurück. Die Mitarbeiter in Uniform wurden meist schnell erkannt, Gastronomen konnten fix gegensteuern.

Eine Überprüfung auf Richtigkeit der Angaben sei ohnehin kaum möglich. Also habe man umgeschwenkt auf ein gängiges, bewährtes Mittel: verdeckte Kontrollen. „Nichts anderes machen Kaufhausdetektive oder Testkäufer.“ Weil die acht KOD-Mitarbeiter in vielen Lokalen bereits bekannt waren, auch in ziviler Kleidung, setzte man fortan andere Bürgeramt-Mitarbeiter ein. Mit Erfolg: Zahlreiche, teils erheblich Verstöße wurden festgestellt. „Die Beschwerden waren also nicht unbegründet“, gibt Glück zu bedenken.
Rathaus-Mitarbeiter: Die Kapazitäten des Bürgeramtes für solche Einsätze waren in der Folge jedoch schnell erreicht, denn 330 Gaststätten der Doppelstadt gilt es abzudecken.
Um die Verordnung dennoch einhalten zu können und größtmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten, habe man weiteres Personal benötigt, schildert Glück die Situation. Die potentielle Helfer-Schar wurde auf Rathaus-Mitarbeiter ausgeweitet. „23 Personen haben sich seither freiwillig gemeldet.“ Bei den Überprüfungen werde beobachtet, ob Personalien von Gästen erfasst werden.
Das wird kontrolliert: Diese Rathaus-Mitarbeiter dürfen und sollen jetzt allerdings nicht einfach auf Kosten der Verwaltung willkürlich losziehen und Detektiv spielen, was in der Debatte häufig so vermutet wurde. Vielmehr gibt es vom Ordnungsamt für jeden Einsatz einen klaren Auftrag, der das zu kontrollierende Objekt, das Datum oder den Zeitpunkt der Kontrolle absteckt, wie Glück erklärt. Die Gastronomen seien darüber eine Woche vor dem Start der neuen Kontrollen informiert worden, bei denen vor allem die Überprüfung der Datenerhebung im Fokus steht. Verstöße in diesem Bereich seien auch nur durch einen direkten Beweis zu belegen und nachzuweisen.
Zwar könnten die eingesetzten Zivil-Personen auch Hinweise auf andere Probleme und Verstöße an das Ordnungsamt weiterleiten – wie im Übrigen alle anderen Bürger auch – die anschließende Überprüfung dieser Sachverhalte werde jedoch Ordnungsdienst selbst erledigt. 100 Verstöße gegen die Pflicht zur Datenerfassung konnten so bislang aufgedeckt worden, berichtet Glück. Bei einem einmaligen Verstoß droht den wirten ein Bußgeld über 750 Euro. Wiederholungstäter müssen mit einer Strafe von 1000 bis 1250 Euro rechnen.
Auftrag: „Wir tun unser Bestes, unseren Auftrag zu erfüllen.“ Das sei neben anderen Aufgaben eben auch der Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Eine Egal-Haltung sei hier nicht das Mittel der Wahl, da ist sich Glück sicher. Wichtig ist ihm aber auch zu sagen, dass viele Gastronomen der Stadt sich vorbildlich an die Corona-Regeln halten würden.