Der Schwenninger Neckarpark wurde aufwendig hergerichtet. Tagsüber flanieren dort die Menschen friedlich. Doch nachts herrschen manchmal raue Sitten, was jetzt ein Fall vor dem Villingen-Schwenninger Amtsgericht zeigt.
Dort wurde ein Fall von Raub und gefährlicher Körperverletzung verhandelt. Die Staatsanwaltschaft warf dem 30-jährigen Angeklagten vor, im Juli vergangenen Jahres gegen 22 Uhr im Neckarpark Schwenningen zusammen mit zwei nicht näher bekannten Komplizen einen Mann ausgeraubt und verletzt zu haben.
Der Angeklagte habe die geschädigte Person an den Armen gepackt und diese auf den Rücken gedreht, wobei sich der Mann schwere Hämatome zugezogen habe. Die beiden Komplizen hätten daraufhin Geldbeutel und Handy des Geschädigten entwendet.
Vermeintliches Opfer der Bande sagt aus
Nur einer von fünf geladenen Zeugen wurde befragt. Der 40-jährige Mann aus Schwenningen sagte aus, dass er vor etwa zwei Jahren selbst Opfer der Bande geworden sei und den Angeklagten wiedererkenne. Er bezeugte auch, dass die jungen Männer im Neckarpark regelmäßig mit Drogen handeln würden.
Wegen einiger Widersprüche in den geschilderten Vorgängen und der teilweise großen Erinnerungslücken des sichtlich eingeschüchterten Mannes, welche Gericht und Verteidigung auf eine mögliche eigene Verstrickung des Zeugen in strafbare Handlungen schob, entließ Richter Christian Bäumler den Zeugen wieder.
Geständnis im Gerichtssaal
Nach einer kurzen Pause ließ der Verteidiger verlauten, dass sein Mandant, der zuvor schon in Mannheim wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden war, die ihm zur Last gelegten Taten in vollem Umfang gestehe.

Staatsanwaltschaft und Gericht konnten sich durch diese Kooperation des Angeklagten darauf einigen, das Strafmaß am unteren Rand anzusiedeln. So wurde er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, welche durch die Vorstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil und bedankte sich beim Gericht.