Ein tragischer Fall steckt hinter einem Prozess vor dem Amtsgericht: Eine 31-jährige Frau war in insgesamt 27 Fällen angeklagt – von tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung war alles dabei. Am Ende gab es einen Freispruch wegen mangelnder Schuldfähigkeit: Die Frau ist nach eigenen Angaben seit 2019 abhängig von Amphetaminen und Cannabis, will ihr Leben jetzt aber in den Griff bekommen und hat ein vollumfängliches Geständnis abgelegt.
Diebstahl in der Volksbank Villingen

Die Staatsanwaltschaft warf der 31-jährigen Angeklagten vor, zwischen Mai 2022 und Januar 2023 in den erwähnten 27 Fällen Diebstähle in Einzelhandelsfilialen und Einbruchsdiebstähle unter anderem in der Volksbank Villingen sowie mehreren Privathäusern in Schwenningen und Deißlingen begangen zu haben.
Die Frau beleidigt und verletzt Polizeibeamte
Dabei habe sie mehrfach Polizeibeamte und andere Personen beleidigt und verletzt. Außerdem seien mehrfach Betäubungsmittel bei der Beschuldigten gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft ging bei ihrer etwa 20-minütigen Verlesung der Anklageschrift von einer verminderten Schuldfähigkeit der Angeklagten durch Drogenabhängigkeit aus.
Alle bestätigen die verminderte Schuldfähigkeit
Diese Annahme wurde von der Verteidigung, einem Sachverständigen und schließlich der Angeklagten selbst bestätigt. Die 31-Jährige gab an, seit dem Jahr 2019 abhängig von Amphetaminen und Cannabis gewesen zu sein und mehrfach – sowohl freiwillig als auch unter Zwang – auf Entzug im Vinzenz von Paul Hospital in Rottweil gewesen zu sein.

Angeklagt gesteht alle Taten
Sie gab die ihr zur Last gelegten Taten vollumfänglich zu und unterstrich, dass die Drogen sie in ihrem Verhalten und ihrer Wahrnehmung so verändert hätten, dass sie bei den Taten nicht sie selbst gewesen sei, sondern sich in den Rauschmitteln „verloren habe“. Seit einem Jahr habe sie dank therapeutischer Unterstützung keine Drogen mehr konsumiert und strebe eine komplette Lebensveränderung sowie die Adoption eines Kindes an.
27 geladende Zeugen werden nicht gehört
Durch das Geständnis der Angeklagten wurden die 27 geladenen Zeugen ohne Aussage entlassen, dafür wurde der psychiatrische Sachverständige gehört, welcher der Beschuldigten eine Suchterkrankung sowie eine krankhafte seelische Störung attestierte.
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Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind sich einig
Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädierten wegen Zweifel an der Schuldfähigkeit der Angeklagten auf Freispruch mit der Auflage einer weiteren therapeutischen Begleitung der Beschuldigten. Richter Christian Bäumler folgte diesem Antrag und begründete seine Entscheidung ebenfalls mit der offensichtlich vorliegenden mangelnden Schuldfähigkeit sowie den deutlichen Fortschritten der Angeklagten bei der Bewältigung ihrer Drogensucht.