Viele Parkplatzsuchende mussten am Montagmorgen bei ihrer Ankunft in VS-Villingen feststellen, dass ihre Parkzeit bereits seit einer Stunde läuft, obwohl sie doch erst vor wenigen Sekunden angekommen waren. Für Kurzzeitparker war ihrer bezahlte Zeit sogar schon vor Parkbeginn abgelaufen.

Wie ist das möglich?

Grund für diesen Parkzeit-Schwund war die Zeitumstellung, die an zahlreichen Parkuhren in der Villinger Innenstadt offenbar spurlos vorüberging. Sie tickten am Montag noch immer im Takt der Winterzeit, gingen also eine Stunde nach. „Grund war ein Systemfehler“, teilt Verwaltungssprecherin Oxana Brunner auf SÜDKURIER-Nachfrage mit. Normalerweise werde die Zeit in den Automaten zentral und automatisch umgestellt. Das habe dieses Mal allerdings nicht funktioniert und könne auch nicht nachträglich ausgelöst werden. „Vielmehr müssen alle Automaten einzeln von einem Mitarbeiter vor Ort umgestellt werden. Ein Mitarbeiter hat dafür nun extra seinen Urlaub vorzeitig beendet“, so Brunner. Aufgrund der großen Anzahl an Parkautomaten in der Stadt werde das Problem allerdings sicher noch bis Dienstag bestehen bleiben.

Und was bedeutet das nun für Autofahrer?

Rein rechtlich ist es so, dass bei defekten Parkscheinautomaten das Auslegen einer Parkscheibe dazu berechtig, die vor Ort maximal zulässige Parkdauer zu nutzen, ohne ein Ticket zu erwerben. Aber gilt das auch in diesem speziellen Fall, wenn nur die Uhr falsch geht? Reicht es, einen Zettel zu schreiben, der auf die falsche Uhrzeit im Automaten hinweist, so wie es ein Autofahrer am Montagmorgen in der Bickenstraße gemacht hat?

Bild 1: VS-Parkuhren verschlafen Zeitumstellung – Systemfehler verkürzt Parkzeit um bis zu 60 Minuten
Bild: Fröhlich, Jens

Und muss überhaupt ein Ticket gekauft werden?

„Die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes hatten am Montagmorgen bereits fünf bis sechs Verwarnungen ausgestellt, bis der Fehler aufgefallen war“, berichtet Brunner. Zwei davon seien nach Rückmeldung der betroffenen Autofahrer aber bereits zurückgezogen worden.

Korrekt würden sich Autofahrer in dieser Zeit dann verhalten, wenn sie ein Parkticket erwerben und zusätzlich die Parkscheibe auslegen, erklärt die Sprecherin. Allerdings würden KOD-Mitarbeiter bis zur Zeitkorrektur auch Kulanz walten lassen, wenn zum Beispiel nur eine Parkscheibe ausgelegt werde. Ganz ohne Parkscheibe, beim Überschreiten der maximalen Parkdauer sowie bei Verstößen anderer Art, greift diese Kulanz aber sicher nicht.