Fußball-Bezirksliga: – Wegen Spielermangels hat der FV Lörrach-Brombach die für den heutigen Samstag angesetzte Partie beim FC Erzingen abgesagt. „Begründet wurde es, weil zu wenig Spieler zur Verfügung stehen“, so FCE-Sportchef Partick Netzhammer sichtlich enttäuscht. In der Partie war es mehr oder minder um die letzte Möglichkeit für die Gäste um Platz zwei gegangen, der dem FC Erzingen nun fast nicht mehr zu nehmen ist.

Die Partie wird wohl mit 3:0 für die Klettgauer als gewonnen gewertet. Dem FV Lörrach-Brombach II steht eine Geldstrafe. Weder FVL-Sportchef Tobias Jehle noch Trainer Daniel Schulz waren für den SÜDKURIER für eine Stellungnahme erreichbar.

Ärgerlich ist diese Spielabsage nicht nur für den FC Erzingen, der bereits am Grillstand für das Spiel eingerichtet war, sondern auch für den FC Wittlingen, der auf eine mögliche Schützenhilfe im Fernduell um den Relegationsplatz gehofft hatte. Sollten die Wittlinger heute beim SV Jestetten gewinnen, wären sie bei einer Erzinger Niederlage auf Rang zwei gerückt. Diese Möglichkeit hat sich durch die Lörracher Absage erledigt.

Bereits im Wiederholungsspiel am Donnerstag gegen den FC Wallbach, das der FV Lörrach-Brombach II erstaunlich deutlich mit 2:6 verloren hatte, deutete Trainer Daniel Schulz an, dass es für die Partie in Erzingen knapp werden könnte. „Wir haben einen sehr knappen Kader“, verwies er auf zahlreiche verletzte und angeschlagene Spieler.

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So saß Patrick Keller nur als Notnagel – und ohne Einsatz – auf der Reservebank. Ebenso stellte sich Thomas Wasmer, Co-Trainer der „Ersten“, zur Verfügung und erzielte kurz nach seiner Einwechslung nach der Pause den ersten Lörracher Treffer.

Den Erzingern wurde von den Gästen mitgeteilt, dass lediglich acht Spieler zur Verfügung stünden, darunter Steffen Schramm, Trainer der „Dritten“. Erstaunlich erscheint der Spielermangel, zumal die vom Abstieg bedrohten A-Junioren erst am Sonntag beim Schlusslicht 1. CfR Pforzheim antreten müssen und die „Dritte“ auch erst am Sonntag zu Hause gegen den SV Liel-Niedereggenen.

Paragraf 33 der Rechts- und Verfahrensordnung des Südbadischen Fußballverbandes zur Spielabsage

§ 33 Nichtantreten zu einem vom Verband angesetzten Spiel oder Turnier oder Zurückziehung einer Mannschaft

1.

b) Das Nichtantreten zu einem Verbandsspiel oder einem vom Verband angesetzten Pokalspiel unter Beteiligung der Bezirksliga wird mit einer Geldstrafe von mindestens € 100,00 bis € 800,00 geahndet.

2.Tritt der Gastverein nicht an, muss er das Rückspiel auf dem Platz des Gegners austragen, es sei denn, dass der begünstigte Verein die Austragung des Rückspiels beim Gegner wünscht.

3.Der Verein, der zu einem Verbands- oder Verbandspokalspiel nicht angetreten ist, hat dem anderen Verein den hierdurch entstandenen Schaden (einschließlich Einnahmeausfall) zu ersetzen.

4.Die Höhe des Schadensersatzes gemäß Ziffer 2 und 3 wird vom zuständigen Rechtsorgan auf Antrag des geschädigten Vereins bis zu einem Betrag von € 1.000,00 festgesetzt. Der Antrag ist binnen drei Monaten zu stellen.