Sportgericht des Fußballverbands weist Berufung des TuS Stetten zurück
Fußball-Bezirksliga: Abbruch-Urteil der Spruchkammer des Bezirks Hochrhein zum vorzeitigen Ende des Spiels beim SV Buch bleibt bestehen. TuS Stetten verliert Spiel und bezahlt über 500 Euro
Verfahren beendet: Das Sportgericht des Südbadischen Fußballverbands hat die Berufung des TuS Stetten als unbegründet zurück gewiesen.
| Bild: Christian Charisius
Fußball-Bezirksliga: – Für die Sportrichter des Südbadischen Fußballverbands (SBFV) ist das Verfahren rund um den Spielabbruch bei der Partie am Samstag, 7. Oktober, zwischen dem SV Buch und dem TuS Stetten beendet. Wie Maximilian Rauwolf (Düsseldorf), der zuständige Vorsitzende des SBFV-Rechtsausschuss gegenüber unserer Redaktion bestätigt, wurde die Berufung des TuS Stetten als unbegründet zurück gewiesen.
Unbegründet deshalb, so das Verbandssportgericht, weil der TuS Stetten durch sein „Verlassen des Platzes den Abbruch schuldhaft verursacht“ habe. Nach einer vermeintlichen rassistischen Beleidigung durch den Schiedsrichter gegenüber ihrem Mitspieler Muhamadou Krubally waren die Stettener Spieler in der 70. Minuten geschlossen vom Feld gegangen.
Verlassen des Platzes ist „Selbstjustiz“
Maximilian Rauwolf schreibt in seiner Begründung, die dem SÜDKURIER vorliegt, dass „mögliche Beleidigungen und Diskriminierungen ... ausschließlich durch die Sportgerichtsbarkeit zu sanktionieren sind und nicht durch Selbstjustiz der Vereine.“
Sportchef Franco Viteritti (TuS Stetten): „Zufrieden sind wir nicht, aber die Begründung ist nachvollziehbar.“
| Bild: Scheibengruber, Matthias
Diese so formulierte Begründung könne er trotz der Unzufriedenheit des Vereins mit dem Ausgang des Verfahrens sogar nachvollziehen, sagt Sportchef Franco Viteritti vom TuS Stetten: „Wenn man das jedenfalls so liest, kann ich ihn verstehen.“ Schließlich werde dem TuS Stetten mit der Ablehnung vom Verband nicht unterstellt, dass er unwahre Behauptungen aufgestellt hat.
Falscher Weg: Die Spieler des TuS Stetten hätten nach der vermeintlichen Beleidigung gegen ihren Mitspieler im Spiel beim SV Buch nicht einfach vom Platz gehen dürfen. Korrekt wäre eine entsprechende Meldung nach Spielende an die zuständigen Stellen gewesen.
| Bild: Scheibengruber, Matthias
Rauwolf erklärt allerdings die Sachlage eindeutig: „Selbst wenn der inkriminierende Satz gefallen wäre – wovon die Spruchkammer des Bezirks nicht ausgeht – wäre es das gute Recht des Vereins und der korrekte Weg gewesen, diesen Vorfall nach dem Spiel den zuständigen Stellen zu melden und somit ein Verfahren anzustrengen.“
Max Rauwolf (Vorsitzender des SBFV-Rechtsausschusses): „Selbst wenn der inkriminierende Satz gefallen wäre – wovon die Spruchkammer des Bezirks nicht ausgeht – wäre es das gute Recht des Vereins und der korrekte Weg gewesen, diesen Vorfall nach dem Spiel den zuständigen Stellen zu melden und somit ein Verfahren anzustrengen.“
| Bild: Thorsten Kratzner / SBFV
Punkte gehen an den SV Buch
Somit bleibt das Urteil der Spruchkammer des Bezirks Hochrhein bestehen. Der SV Buch gewinnt am „Grünen Tisch“ mit 3:0. Die Mannschaft rückt damit auf den dritten Tabellenplatz mit 30 Punkten und 38:23 Toren – zwischen die punktgleichen TuS Binzen und SV Herten. Der TuS Stetten hat das Spiel, in dem er beim Abbruch mit 2:1 führte, mit 0:3 verloren und muss insgesamt 528 Euro an den Verband bezahlen. Zur erstinstanzlichen Geldstrafe von 250 Euro und den Verfahrenskosten von 98 Euro kommen nun weitere 80 Euro an Berufungsgebühr und 100 Euro Verfahrenskosten hinzu.