Fußball-Bezirksliga: – Es geht in die nächste Runde. Wie der TuS Stetten schon zum Jahreswechsel angedeutet hat, legt er Berufung gegen die Verurteilung wegen des Spielabbruchs beim SV Buch ein. Die Unterlagen sollen zur Fristwahrung noch am heutigen Donnerstag an die zuständigen Stellen übersandt werden.

Das könnte Sie auch interessieren

Die Spruchkammer des Sportgerichts im Fußballbezirk Hochrhein machte die Fußballer des TuS Stetten für das vorzeitige Ende des Spiels beim SV Buch am Samstag, 7. Oktober 2023, aus. Die Mannschaft hatte – mit 2:1 in Führung liegend – in der 70. Spielminute geschlossen den Platz verlassen, weil sie eine rassistische Beleidigung ihres Mitspielers Muhamadou Krubally durch den Unparteiischen ausgemacht haben wollte. Krubally war unmittelbar davor wegen eines Foulspiels mit der Roten Karte vom Platz gestellt worden. Der Vorwurf des Vereins wurde von der Spruchkammer zurückgewiesen. Es sei nicht zweifelsfrei nachgewiesen worden, dass der fragliche Satz tatsächlich gesagt worden sei.

Rudelbildung nach Platzverweis Video: Scheibengruber, Matthias

Sportchef Franco Viteritti vom TuS Stetten bestätigte am Mittag gegenüber unserer Redaktion, dass der Verein in die nächste Instanz gehen werde. Der TuS Stetten weist die Schuld am Spielabbruch weiterhin von sich. Im erstinstanzlichen Urteil wurde das Spiel für den SV Buch mit 3:0 als gewonnen und für den TuS Stetten mit 0:3 verloren gewertet. Gegen den Aufsteiger wurde eine Geldstrafe von 250 Euro ausgesprochen. Zudem hat der TuS Stetten weitere 98 Euro für die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das könnte Sie auch interessieren

Ein Termin aller Beteiligten im November bei Stephan Zäh in Freiburg, dem ehrenamtlichen Leiter der Kontrollinstanz des Südbadischen Fußballverbands (SBFV), war ergebnislos geblieben, weshalb das Urteil im Bezirk Hochrhein gefällt werden musste. Nun wird sich das Sportgericht des SBFV unter dem Vorsitz von Maximilian Rauwolf (Düsseldorf) mit den Vorfällen, Aussagen und Vorwürfen rund um Spielabbruch in Buch befassen.