Fußball-Bezirksliga: – Fast drei Monate nach dem vorzeitigen Ende des Spiels zwischen dem SV Buch und dem TuS Stetten liegt ein erstes Urteil vor. Für die Spruchkammer des Bezirks Hochrhein unter dem Vorsitz von Sportrichter Karl-Heinz Vögtle (Rümmingen) hat der TuS Stetten die alleinige Verantwortung für den Abbruch zu tragen. Der Verein müsse, so Vögtle, eine Strafe im „unteren dreistelligen Bereich sowie die Kosten des Verfahrens“ tragen. Das Spiel wird mit 3:0 für den SV Buch gewertet.

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Die Mannschaft des TuS Stetten – sie lag mit 2:1 in Führung – ging nach 70 Minuten geschlossen vom Feld, da Spieler Muhamadou Krubally „rassistisch beleidigt worden sei“. Den Vorwurf richteten Team und Trainer an den Unparteiischen. Eine Behauptung, die vom TuS Stetten nicht zu belegen gewesen sei, so Vögtle: „Da steht Aussage gegen Aussage – also für uns nicht relevant.“ Somit war das Gremium einstimmig der Ansicht, dass der TuS Stetten ohne zu rechtfertigenden Grund die Fortsetzung des Spiels verweigert habe.

Sportchef Franco Viteritti (TuS Stetten): „Wir gehen in Berufung. Erkennt das Zivilgericht die Beleidigung als erwiesen an, ändert ...
Sportchef Franco Viteritti (TuS Stetten): „Wir gehen in Berufung. Erkennt das Zivilgericht die Beleidigung als erwiesen an, ändert sich die Sachlage.“ | Bild: Scheibengruber, Matthias

In den vergangenen drei Monaten seit dem Abbruch hatte sich zunächst Stephan Zäh von der Kontrollstelle des Südbadischen Fußballverbands (SBFV) mit dem Vorfall und dem Vorwurf befasst. Vertreter beider Vereine, der Unparteiische selbst sowie Sportrichter und Funktionäre des SBFV hatten sich im November zur Anhörung getroffen, die letztlich ergebnislos geblieben war. Deshalb musste nun die Spruchkammer im Bezirk Hochrhein entscheiden.

TuS Stetten kündigt Berufung an

Ein Urteil, das der TuS Stetten so nicht stehen lassen will. „Wir haben einen Anwalt eingeschaltet und werden auf jeden Fall in Berufung gehen“, so Sportchef Franco Viteritti. Seine Hoffnung liege auf dem Ausgang des Verfahrens, das Krubally gegen den Unparteiischen angestrengt habe: „Erkennt das Zivilgericht die Beleidigung als erwiesen an, ändert sich die Sachlage.“

Spielabbruch beim SV Buch

Dem SV Buch sei es nie um die Punkte gegangen, so Sportchef Denys Martini: „Es gibt keine Gewinner in dieser Sache.“ Den bei der Anhörung ins Gespräch gebrachten Vorschlag, das Spiel zu wiederholen, habe man abgelehnt, um keinen Präzedenzfall zu schaffen: „Sonst geht künftig jeder – unabhängig vom Spielstand – vom Platz, sobald er sich ungerecht behandelt fühlt und bekommt ein Wiederholungsspiel.“

Sportchef Denys Martini (SV Buch): „Der Vorwurf gegen den Unparteiischen wurde nicht belegt. Also gab es keinen Grund, vom ...
Sportchef Denys Martini (SV Buch): „Der Vorwurf gegen den Unparteiischen wurde nicht belegt. Also gab es keinen Grund, vom Spielfeld zu gehen.“ | Bild: Scheibengruber, Matthias

Ein Verzicht auf die Spielwertung sei nach aktueller Sachlage keine Option: „Der im Raum stehende Vorwurf wurde nicht belegt. Also gab es keinen Grund vom Spielfeld zu gehen. Wer aufhört, der verliert eben“, so Martini, der zugibt, dass es an jenem Tag sportlich wahrscheinlich schwierig gewesen wäre, am 1:2-Rückstand noch etwas zu ändern: „Aber wir wären ein Spieler mehr auf dem Platz gewesen und hätten noch 20 Minuten zu spielen gehabt.“

Hausverbote fürs Rückspiel?

Beim TuS Stetten liegt die Konzentration nun auf den einzulegenden Rechtsmitteln, aber auch auf dem Rückspiel. Das Bezirksgericht ergreift keine Maßnahme: „Platzaufsicht ist nicht angeordnet“, so Sportrichter Vögtle. Eine Sicht, die Viteritti nach dem Verlauf der Gespräche in den vergangenen Wochen so nicht teilt: „Auch wenn wir dem SV Buch in der Sache keinerlei Schuld zuweisen, hätten wir uns ein anderes Verhalten gewünscht. Da wir befürchten, dass wir bei diesem Spiel am 13. April nicht für jede anwesende Person die Sicherheit gewährleisten können. Also erwägen wir, vorsorglich einzelne Hausverbote auszusprechen.“