Drei Monate nach dem unrühmlichen Abbruch beim SV Buch liegt endlich ein Urteil vor. Die Sachlage war letztlich klar, zumal es dem TuS Stetten nicht gelungen ist, belastbare Beweise vorzulegen, dass der Unparteiische die so fraglichen wie fragwürdigen Worte der Beleidigung tatsächlich gesagt hat. Der schwer wigende Vorwurf, also was tatsächlich gesagt und was tatsächlich gehört wurde, wird wohl nie geklärt.

Also war das Verlassen des Spielfeldes als „Selbstjustiz“ anzusehen – und ein entsprechendes Urteil zu fällen. Ob es Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Der TuS Stetten hat bereits Berufung beim SBFV-Gericht angekündigt. Dass diese vom Erfolg gekrönt sein wird, muss sich zeigen – unabhängig vom Ausgang des laufenden Zivilverfahrens.

Bleibt die Hoffnung, dass beide Vereine es abseits von Sportgerichten und Urteilen schaffen, einen Konsens zu finden, um die völlig unnötig entstandenen Streitigkeiten beizulegen. Schließlich soll am 13. April einzig und allein der Fußball und der gegenseitige sportliche Respekt im Fokus stehen.