Fußball-Kreisliga B-3: – Nach einem Urteil des Verbandsgerichts des Südbadischen Fußballverbands wird aus dem 1:0-Sieg der Murger Reserve am 24. September beim SC Niederhof/Binzgen eine 0:3-Niederlage.
Der Reihe nach: Beim Spiel eine Woche zuvor zwischen dem SV BW Murg II und dem SV Nöggenschwiel (3:1) hatte Schiedsrichter Murat Moltay (Rickenbach) den Murger Salvatore Spano in der 50. Minute mit Gelb-Rot vom Platz geschickt. Nach Diskussionen nach Spielende hat der Unparteiische wohl versichert, die zweite Gelbe Karte gegen Spano, die zum Platzverweis und damit zu einem Spiel Sperre geführt hat, zurück zu nehmen, weil er Spano beim Zücken der zweiten Gelben Karte mit einem Mannschaftskollegen verwechselt habe.
Auch im Spielbericht unter http://www.fussball.de ist nur von einer Gelben Karte zu lesen. Dass er hier falsch gehandelt hat, gibt der Schiedsrichter ebenfalls zu, was dem zweitinstanzlichen Urteil mit der Urteilsbegründung, die dem SÜDKURIER vorliegt, zu entnehmen ist. Wegen der Verwechslung „habe ich nach Spielende entschieden, die Karte nicht einzutragen und hier einen großen Fehler begangen“.
Da die Murger davon ausgingen, dass Spano für die nächste Partie beim SC Niederhof/Binzgen spielberechtigt sei, haben sie ihn auch eingesetzt. Spano gelang beim 1:0-Sieg sogar das Tor des Tages. „Wir haben uns auf den Schiedsrichter verlassen. Im DFB-Net war keine Sperre angezeigt“, ärgert sich der Murger Trainer Fabio Ferrari.
Der SC Niederhof/Binzgen legte nach seinem Spiel gegen den SV BW Murg II Protest gegen die Wertung ein. Andreas Hiemann (Rheinfelden), Stellvertretender Vorsitzender des Bezirkssportgerichts, nahm sich der Sache an, da Vorsitzender Karlheinz Vögtle im Urlaub war. Wie Hiemann gegenüber dem SÜDKURIER bestätigte, habe er auf eine Neuansetzung der Partie zwischen dem SC Niederhof/Binzgen und dem SV BW Murg II entschieden. Seine Begründung: Der Fehler habe eindeutig beim Schiedsrichter gelegen. Die nachträgliche Annullierung einer Disziplinarstrafe – sprich der zweiten Gelben Karte für Spano – sei nicht möglich, so Hiemann in seiner Urteilsbegründung. Auch „eine Eintragung des Spielers muss zwingend nach dem Spiel durch den Schiedsrichter erfolgen“. Absprachen nach dem Spiel seien unwirksam.
Da die Hauptschuld also beim Unparteiischen gelegen habe und der SV BW Murg „im guten Glauben von einer Freisprechung des Spielers ausgegangen“ sei, hat das Bezirkssportgericht in erster Instanz auf eine Neuansetzung des Spiels zwischen dem SC Niederhof/Binzgen und dem SV BW Murg II entschieden, bei dem Spano eingesetzt wurde.
Der SC Niederhof/Binzgen ging gegen dieses erstinstanzliche Urteil in Berufung beim Verbandssportgericht. Sportchef Frank Eckert begründete das Vorgehen seines Vereins gegenüber unserer Zeitung: „Uns ging es dabei nicht um die drei Punkte, sondern ums Prinzip.“ Es könne nicht sein, dass eine zweite Gelbe Karte – also Gelb-Rot – nachträglich zurückgenommen wird, nur weil man sich nach Diskussionen nach Spielende darauf geeinigt habe. „Die Regeln sind doch ganz klar. Da gibt es nichts zu verhandeln“, so Eckert.
Das Verbandssportgericht mit seinem Vorsitzenden Max Rauwolf entschied dann auch in seinem Urteil voll im Sinne des SC Niederhof-Binzgen, dem die Punkte aus der Partie gegen den SV BW Murg II zugesprochen wurden. Eine Revision dieses Urteils in zweiter Instanz ist nicht mehr möglich.
In seiner Begründung legt das Gericht darauf Wert, dass eine Sperre auch wirksam sei, wenn kein Eintrag durch den Schiedsrichter erfolgt. „Die unterlassene Eintragung im Spielberichtsbogen ist unerheblich“, heißt es im Urteil. Nicht die Vereine haben, so das Gericht, darüber zu entscheiden, ob eine Sperre wirksam sei oder nicht.
Wenn der SV BW Murg nicht mit der Tatsachenentscheidung des Unparteiischen einverstanden gewesen wäre, hätte er – ob Eintrag oder nicht – innerhalb einer Woche Einwand gegen die Verwarnung Spanos erheben müssen. Diese Frist habe er aber verstreichen lassen.
Das Verbandsgericht hob das Urteil des Bezirksgerichts auch deshalb auf, weil kein Regelverstoß des Schiedsrichters im zweiten Spiel zwischen dem SC Niederhof/Binzgen und dem SV BW Murg II vorgelegen habe. „Der Regelverstoß lag im vorherigen Spiel vor“, schreibt das Gericht – also im Spiel der Murger gegen den SV Nöggenschwiel. Deswegen könne auch nicht das zweite Spiel wiederholt werden.
Mit diesem Urteil des Verbandsgerichts ist der Murger Trainer Fabio Ferrari überhaupt nicht einverstanden: „Der Schiedsrichter hat seinen Fehler zugegeben, wir haben keinen begangen.“ Mit einer Neuansetzung der Partie, also mit dem Urteil in erster Instanz, hätte er leben können, aber die Schuld seinem Verein zuzusprechen, sei „eine große Frechheit“. Enttäuscht sei er auch über den SC Niederhof/Binzgen, der sich nicht mit der Neuansetzung der Partie zufrieden geben wollte. „Das geht mir nicht in den Kopf“, so der Murger Trainer abschließend.