Ein 60-Jähriger ist im September Opfer eines Gewaltverbrechens geworden. Seine schon stark verweste Leiche wurde in einem Hotelzimmer im Bezirk Baden im Kanton Aargau gefunden. Zwei junge Tatverdächtige gerieten schnell ins Visier eines Ermittlerteams. Wie Adrian Schuler, Mediensprecher der Oberstaatsanwaltschaft, in einer Pressemitteilung vom Freitag, 28. Oktober, schreibt.

Warum ist der Tod nicht früher ausgefallen?

Laut Schulers Schilderungen wurde die Kantonspolizei am 16. September über den Leichenfund informiert. Der Gast habe sich für einen längeren Aufenthalt im Hotel eingemietet. Er habe die Reinigung abbestellt. Deshalb sei sein Tod länger nicht aufgefallen.

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Den Polizisten musste sich ein Bild des Grauens geboten haben. Sie stießen laut Angaben auf einen stark verwesten Körper.

Wo wurde die Leiche untersucht und was kam heraus?

Die Leiche kam zur Untersuchung ins Institut für Rechtsmedizin in Aarau, um den Toten zu identifizieren und die Todesursache festzustellen. Anhand der Ergebnisse habe die Identität des Opfers ermittelt werden können. Und die Rechtsmediziner hätten herausgefunden, dass der 60-Jährige Opfer eines Gewaltverbrechens geworden sei.

Was haben die Ermittler bis jetzt herausgefunden?

Schuler schreibt weiter: „Die Strafverfolgungsbehörden stellten umgehend ein Ermittlerteam zusammen, um die Täter zu finden.“ Zwei junge Tatverdächtige im Alter von 23 und 24 Jahren sind laut Angaben schnell ins Visier der Ermittler geraten. Beide seien umgehend festgenommen worden. Offensichtlich kannten sich Opfer und Tatverdächtige.

Wo sind die Tatverdächtigen jetzt?

Die Staatsanwaltschaft Baden habe nach den ersten Ermittlungen und Befragungen für beide Männer Untersuchungshaft beantragt. Das Zwangsmaßnahmengericht bewilligte den Antrag der Mitteilung zufolge. Die Männer sitzen nun einstweilen hinter Gittern, wie Schuler auf SÜDKURIER-Nachfrage am Telefon bestätigt.

Warum werden keine Details veröffentlicht?

Der genaue Tathergang werde im Moment untersucht. Was genau passierte, wie der 60-Jährige getötet wurde und wie lange die Leiche im Hotelzimmer lag, darüber könne noch nichts gesagt werden. „Das ist Täterwissen, mit dem wir die Verdächtigen konfrontieren wollen“, erklärt Schuler.

Um die Beweisführung nicht zu gefährden, habe die Öffentlichkeit erst jetzt, nach den ersten Untersuchungen, informiert werden können.

Was gilt bis zu einer Verurteilung?

Schuler weist in der Pressemitteilung der Oberstaatsanwaltschaft darauf hin, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung für die beiden Tatverdächtigen gilt.

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