Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat gegen die Mutter (31), den Vater (33) und die Großmutter (52) eines dreijährigen Mädchens Anklage wegen Mordes beziehungsweise Gehilfenschaft zum Mord erhoben.
Die Staatsanwaltschaft wirft der aus Deutschland stammenden Familie vor, im Mai 2020 im Haushalt der Eltern in Hägglingen ihre damals drei Jahre alte Tochter getötet zu haben. Die Anklagen wurden an das Bezirksgericht Bremgarten überwiesen.
Was haben die Ermittlungen ergeben?
Die Staatsanwaltschaft beschreibt das Geschehen wie folgt: Am frühen Morgen des 7. Mai 2020 informierten Eltern aus Hägglingen die kantonale Notrufzentrale, dass sie ihre drei Jahre alte Tochter leblos im Kinderbett vorgefunden hätten.
Vor Ort konnten die ausgerückten Einsatzkräfte nur noch den Tod des Mädchens bestätigen. Da die äußeren Anzeichen des verstorbenen Kindes die Todesursache nicht aufzeigten und auch um Dritteinwirkungen ausschließen zu können, ließ die Staatsanwaltschaft noch am gleichen Tag eine Obduktion ausführen.
Das Ergebnis der Obduktion: Ecstasy im Blutkreislauf
Bei der dabei beinhalteten toxikologischen Untersuchung fanden die Spezialisten
des rechtsmedizinischen Instituts in Aarau MDMA (Ecstasy) im Blutkreislauf des Opfers. Als Todesursache konnte ein herbeigeführter Sauerstoffmangel ermittelt werden.
Was ist über die Angeklagten bekannt?
Aufgrund der Beweislage beantragte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten Untersuchungshaft in Zusammenhang mit dem dringenden Tatverdacht der Tötung sowohl für die Eltern, wie auch für die Großmutter des Mädchens.
Bei den aus Deutschland stammenden Beschuldigten handelt es sich um die 31-jährige Mutter, den 33-jährigen Kindsvater sowie die 52 Jahre alte Großmutter. Im Verlauf der intensiven Untersuchung konnten schließlich alle drei beschuldigten
Personen – zum Teil mit Auflagen – wieder aus der Haft entlassen werden.
Was ist über die Hintergründe der Tat bekannt?
Gemäß den medizinischen Vorakten über das verstorbene Kind, sei es laut Staatsanwaltschaft wegen einer zerebralen Erkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit zeitlebens auf intensive Pflege und Rundumbetreuung angewiesen.
Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaften brachten ans Licht, dass die Eltern bereits in den Monaten zuvor versucht hatten, das Mädchen mit betäubenden Substanzen zu töten.
Was fordert die Staatsanwaltschaft?
Die Staatsanwaltschaft fordert je 18 Jahre Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweis wegen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes für die Mutter und den Kindsvater sowie fünf Jahre Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweis für die Großmutter des verstorbenen Kindes wegen deren Gehilfenschaft bei der schlussendlich vollendeten Tat.
Weitere Angaben zum Tatvorgehen kündigt die Staatsanwaltschaft für die Hauptverhandlungen an. Die Anklagen sind am Bezirksgericht Bremgarten hängig. Ergänzend heißt es in der Mittwilung: Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.