Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Und wer den Abfall zu früh herausstellt, den bestraft die Stadt Aarau. Das hat ein rund 30-jähriger Bewohner der Aarauer Altstadt diesen Februar zu spüren bekommen, da flatterte ihm nämlich ein Strafbefehl der Stadt ins Haus.

Darin wirft sie ihm vor, Mitte September 2024 vorsätzlich mindestens zwei Tage vor dem offiziellen Kehricht-Abfuhrtag des Werkhofs einen blauen Gebührenkehrichtsack am Straßenrand abgestellt zu haben. Laut Abfallreglement der Stadt ist das allerdings verboten. Dort steht: „Das Abfuhrgut darf erst am Abfuhrtag bereitgestellt werden.“

Dieser Verstoß gegen das Abfallreglement kommt den Altstadtbewohner teuer zu stehen: Im Strafbefehl, welcher der Aargauer Zeitung vorliegt, wurde der Mann zu einer Buße von 300 Franken verurteilt. Dazu wurden ihm die Verfahrenskosten von 200 Franken auferlegt. Unterzeichnet wurde der Strafbefehl vom Stadtpräsidenten, Hanspeter Hilfiker, und von Stadtschreiber Marco Salvini.

Der Grund: die Optik und die Wildtiere

Laut der Leiterin des Aarauer Werkhofs, Regina Wenk, sind die Gründe, warum man seinen Müll nicht zu früh an die Straße stellen soll, ziemlich einfach: Erstens sind die blauen Säcke am Straßenrand nicht schön für das besonders in der Altstadt empfindliche Stadtbild, zweitens können damit auch Wildtiere angelockt werden. Die machen sich dann über die Essensreste im Müllsack her und verteilen den Inhalt in einem weiten Umkreis.

Laut Wenk haben im vergangenen Jahr sechs Personen in Aarau einen Strafbefehl erhalten, weil sie den Müll zu früh herausgebracht haben. In den Jahren davor gab‘s das noch nicht, die Stadt hat erst 2024 begonnen, diesen Passus des Abfallreglements restriktiv zu verfolgen und Missachtungen zu bestrafen. Wenk: „Man hat über die Jahre eine Zunahme festgestellt, darum wird nun umgesetzt, was schon lange angedroht wurde.“

Werkhof durchsucht den Müll

Doch wie findet man die säumigen Entsorger überhaupt? Laut Wenk nimmt der Werkhof die Müllsäcke mit und öffnet sie: „Werden darin Hinweise auf die mutmaßlich verursachende Person gefunden, wird eine Anzeige ausgestellt, die dann an die Stadtpolizei weitergeleitet wird.“ Die Polizei lade die Person dann zur Einvernahme ein. „Anschließend wird beim Stadtrat beantragt, die Busse gemäß Abfallreglement an die verursachende Person zu verhängen“, so Wenk.

Laut Regina Wenk ist das zu frühe Herausstellen nicht nur, aber vor allem in der Altstadt ein Problem. Ein ziemlich unnötiges: „Die Stadt hat beim Färberplatz, an der Asyl- und an der Kasinostraße Unterflurcontainer installiert, an denen man sechs Tage die Woche seinen Abfall entsorgen kann.“

Die Autorin ist Redakteurin der „Aargauer Zeitung“. Dort ist dieser Artikel zuerst erschienen.

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