Rund 363,7 Kilometer Grenze teilen sich Deutschland und die Schweiz – inklusive der deutschen Exklave Büsingen und dem Grenzverlauf auf dem Bodensee. Und diese Grenze wird rege passiert, in beide Richtungen. Seien es Grenzpendler, Einkaufstouristen, Urlauber oder Menschen, die ihre Freunde und Verwandten hüben wie drüben besuchen: Grenzüberschreitungen gehören zum Alltag vieler Menschen in der Region.
Doch so alltäglich der Grenzverkehr auch ist, ranken sich noch immer so manche Mythen rund um die Kontrollen an eben dieser Grenze. Zwei dieser häufig erzählten Gerüchte hat der SÜDKURIER auf den Zahn gefühlt.
Werden Kennzeichen von Autos bei der Einreise erfasst?
Nach Deutschland nicht, erklärt die Bundespolizei auf SÜDKURIER-Anfrage. „Derzeit werden durch die Bundespolizei keine Kennzeichen von Fahrzeugen bei der Einreise technisch erfasst, gespeichert und/oder ausgewertet“, so Pressesprecherin Caroline Schröder.
Anders verhält es sich in umgekehrter Richtung, wenn man mit dem Auto in die Schweiz fährt. Dort setzt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) seit 2005 an verschiedenen Grenzübergängen „Geräte ein, die Fahrzeugnummern automatisch erkennen“, führt Pressesprecher David Venetz gegenüber dem SÜDKURIER aus.

Das Automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) genannte System diene der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, beispielsweise Schmuggel oder Schleppertätigkeit, so Venetz weiter. Das AFV-System liefere aber keine Angaben zum Lenker und den Beifahrern eines Fahrzeugs.
An welchen Orten genau solche Geräte zur Kennzeichen-Erkennung eingesetzt werden, gibt das BAZG aus einsatztaktischen Gründen nicht bekannt. Pressesprecher Venetz weist aber auf eine rund sieben Jahre alte parlamentarische Antwort der Schweizer Bundesregierung hin. Aus dieser geht hervor, dass ab 2018 schweizweit 300 Kameras zur Kennzeichen-Erkennung eingesetzt werden sollten. Demnach kommt das System nicht flächendeckend zum Einsatz, sondern „an geeigneten Stellen“.
Wird vor allem Bargeld über die deutsch-schweizerische Grenze geschmuggelt?
Darauf gibt es zwar weder ein klares Ja oder Nein als Antwort. Allerdings zeigt sich, dass der Schmuggel von Bargeld im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet nicht ohne Bedeutung ist.
Das Schweizer BAZG kann zwar keine genauen regionalen Angaben liefern, nur solche mit Bezug auf die gesamte Außengrenze der Schweiz, die diese auch mit Österreich, Liechtenstein, Frankreich und Italien teilt. Dennoch ist ersichtlich, dass BAZG-Beamte 2020 247-mal Barmittel wie Bargeld oder Wertpapiere beschlagnahmt haben, etwa weil ein Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung bestand. Das entspricht ungefähr einem Fünftel aller Beschlagnahmungen von Tatwerkzeugen und Deliktgütern durch das BAZG 2020. Dieser Anteil deckt sich mit demjenigen aus dem Jahr 2019.
Die deutsche Bundespolizei macht keine Angaben zur Anzahl Delikte, die sie an der deutsch-schweizerischen Grenze feststellt. Allerdings lässt sich einiges aus den jährlich veröffentlichten Bilanzen des Hauptzollamts Singen ablesen, zu dessen Zuständigkeitsbereich die Grenze zur Schweiz von Konstanz bis Bad Säckingen gehört. Die Bilanzen des Hauptzollamts Lörrach hingegen sind weniger aussagekräftig, da dieses nicht nur für die deutsch-schweizerische Grenze zwischen Bad Säckingen und Basel zuständig ist, sondern auch für einen Teil der Grenze zu Frankreich.
2020 stellte das Hauptzollamt Singen in seinem Zuständigkeitsbereich 576.000 Euro an nicht angemeldeten Barmitteln fest, woraus 53 Bußgeldanzeigen resultierten. 2019 waren es noch 1,1 Millionen Euro an unangemeldeten Barmitteln, woraus 54 Anzeigen resultierten.
Zudem seien 2019 184 Fälle verzeichnet worden, bei denen Erkenntnisse über Kapitalanlagen im Ausland gewonnen und an die zuständigen Behörden weitergeleitet wurden. 2018 seien es sogar 210 solcher Mitteilungen gewesen, so das Hauptzollamt. Grundsätzlich, so erklärte kürzlich Mark Eferl, Pressesprecher des Hauptzollamts Singen, floriere der Bargeldschmuggel an der deutsch-Schweizer Grenze.
Einfuhrbestimmungen für Bargeld
Werden Fahrer mit auswärtigem Kennzeichen eher kontrolliert?
Der SÜDKURIER wollte noch weiteren Grenzmythen auf die Spur kommen. Nämlich, ob es tatsächlich stimmt, dass man bei der Einreise in die Schweiz mit einem ausländischen Kennzeichen eher zur Seite gewinkt wird als mit einem Schweizer Nummernschild. Und ob Fahrer eines Sportwagens häufiger kontrolliert werden als solche eines Familien-Vans.
Doch zur Art und Weise der Kontrollen machten weder das Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) noch die Bundespolizei Angaben – ihren Angaben zufolge aus einsatztaktischen Gründen. Das BAZG sagte nur, man kontrolliere dort, „wo das größte Risiko für die innere Sicherheit oder möglichen Gesetzesverstöße erwartet wird.“